Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 116.jpg

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wandten sich die Juden an ihren Schutzherrn, unsern wohlbekannten Berwanger, auf dessen Schreiben aber ihnen am 26.6.1534 die Antwort wird: „man laß bey dem beleiben, wie vor antwort worden“. Doch ging es hier nach dem Sprichwort: Kommst du nicht zu mir, so gehe ich zu dir – und die Memminger Bürger fanden den Weg nach Amendingen wohl und es kamen gar manche „hinter die Juden“, auch hinter solche, die weit weg wohnten. So gab es 1538 eine Klagesache des Gerstlin, Juden zu Münsterhausen, vertreten durch seinen Bruder Jos von Eysenburg, gegen Ursula Satlerin Konraden Biechelins, Goldschmied, eheliche Hausfrau vor dem „Frey Landgericht in Ober- und Niederschwaben auf Leutkirchner Heid und in der Gepürs“, in welcher der Landrichter Burkhard Kreutwein aus Befehl-Bewilligung weiland Jörgen, Erbtruchsessen, Freiherr zu Waldburg, Landvogts in Ober- und Niederschwaben, hinterlassenen Söhne Vormünder dem Bürgermeister, Rat und Gericht der Stadt M. gebietet, die von erstgenanntem Juden bezeichneten Zeugen zu vernehmen (Sta. 20.2). Auch die „Judenfreiheit“ vom 14. Juli 1541 (d. i. das vom Kaiser verliehene Recht, keine Juden in der Stadt aufnehmen zu müssen) hatte keinen Erfolg. Aus ihrer Bekanntmachung durch Wolfgang Zeller in den umliegenden Orten erfahren wir, daß in Amendingen am 5. Januar 1542 Jakob, Leo und ihr beider Tochtermann Moße, am 6. Januar in Eisenburg Joß und in Schwaighausen Mair wohnten. 1543 klagte dieser Moser (Mosse) von Amendingen gegen einen Bauern in Oberroth und wird durch Urteilsbrief des Landgerichts auf der Heide abgewiesen. Der Leo von Amendingen wird darin und auch an andern Orten als „Meister“ bezeichnet, was die Vermutung auftauchen ließ, daß in Amendingen eine Schule seitens der Judenschaft gehalten wurde. Entgegen dem vielfachem Verbot des Geschäftsverkehrs mit „gelegenen Gütern“ erläßt der Freilandrichter auf Leutkircher Heide am Freitag nach Lätare 1549 (5.4.) einen Urteilsspruch dahingehend, daß „Jos Jud zu Ysenburg“ berechtigt sei, die Güter des Hans Karrer zu Goßmannshofen zu seinen Handen zu nehmen, zu nutzen und zu nießen (Sta. 127.4). Im gleichen Fach ist auch ein „Schadlosbrief“ von 1551 des gleichen Juden inbetreff bezeichneter Güter, in welchem auch die Brüder Jakob und Hierß in Schwaighausen genannt sind. Auch 1554 wird ein Hans Erman, gen. Schneider, zu Maurwengen auf Klage des Jakob, Jud in Amendingen, in die sogenannte Acht erklärt und am 1. November des Jahres mit Gunst und Wissen des Klägers daraus entlassen. Landrichter war damals Kaspar Klöckler, ein Mann, dem wir auch

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_116.jpg&oldid=- (Version vom 9.10.2022)