Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 120.jpg

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deshalb berechtigt, weil ihnen der östliche Teil der ehemaligen Gaugrafschaft Marstetten zugefallen war (das Gebiet um Weißenhorn, woselbst sie auch sofort ein Landgericht errichteten und dasselbe nach Marstetten benannten). Gegen diese Beeinträchtigung alterworbener Rechte wehrten sich nicht bloß die „Pirsgenossen“ insgesamt, sondern in erster Linie die Herren von Eisenburg, denen gleichsam das Direktorium auf dem Booser Freihart zustand, das sich 2 Meilen um ihren Sitz erstreckte. Gegen die Eisenburger richtete sich deshalb auch der erste Vorstoß des Landshuters, der in dem zurückgesetzten Hans Spon und dessen Freund Heinrich von Baisweil willige Werkzeuge fand. Mit Recht ahnte man deshalb schon 1477 bei der ersten Erstürmung der Eisenburg den Bayernherzog als Anstifter (Schw. H.). Der in Abschrift in A. N. (Sammelband Regierung 3039) befindliche Thedigungsbrief der Stadt Ulm von 1477 gibt unzweifelhafte Auskunft. Darnach hat Eberhard Settelin gegen das Verbot des Pfalzgrafen Ludwig, Herzogs in Nieder- und Oberbayern, in dessen Forst und Wildbann „poßer hard“ Rotwild und „Reher“ zu jagen sich freventlich unterstanden, auch das Schloß Eysenburg, das in dem Landgericht Marstetten gelegen, ohne sein Gnaden Willen dem x Albrecht IV. von Bayern vor einer Anzahl Jahre widerrechtlich geöffnet, seine Gnaden (d. h. so schreibt die Stadt Ulm von Ludwig) nicht darin aufgenommen und also verachtet; darum dann seine Gnaden gegen ihn etwas ungnädig geworden sei und das Schloß in seine Gewalt gebracht habe. Ebenso habe Settelin wegen etlich Erbteils, so einem Hansen „Reuthers“, seiner Gnaden Diener, Kind von seinem Ahnherrn, dem alten Josen Seligen, zugefallen, unbillig gehandelt. Und so sei fürstliche Gnaden gegen die 3 Settelin spännig geworden, und untertänige Stadt Ulm habe sich nunmehr bemüht gütlich zu vergleichen und folgendes zustande gebracht:

1. soll Eberhard dem Ludwig zu Lehen machen sein Schloß etc.;
2. soll er demselben zu wichtigen Zeiten darin Öffnung geben;
3. soll Eberhard gegen Albrecht allen getreuen Fleiß ankehren, dessen „Öffnung“ abzustellen und den Brief hierüber herauszubringen;
4. soll dagegen Herzog Ludwig dem Eberhard das genannte Schloß mit Leuten, fahrender Habe usw. wieder herausgeben; Heinrich von Paulswill (Boßweil), der das Schloß an seiner Gnaden statt innegehabt, soll seinen Feinds- und Bewahrungsbrief ebenfalls wieder heraustun und dazu Hansen Settelins seinen Schwarzschimmel
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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_120.jpg&oldid=- (Version vom 13.1.2023)