Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 135.jpg

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gefaßt worden) wegen sotaner Unfreundlichkeit sein Bürgerrecht in der Stadt auf.

Gegen das böswillige Unterfangen der Landvögtischen wendete er sich beschwerdeführend zuerst an den Landvogt Jakob von Landau, Kaiserlicher Rat zu Nellenburg, der ihm wenigstens noch freundschaftlich gestimmt war und ihn unter der Anrede „Lieber Freund Stoffel“ am 29.1.1550 benachrichtigt (Sti. 43.8), daß er gehört habe, wie er (Christoph) vor der Kommission (jedenfalls in Kempten) so weitschweifig gewesen sei, daß aber das Landgericht nicht bloß bis an die Iller, sondern bis in die Herrschaft Mindelheim reiche, daß übrigens zwischen Landgericht und Landvogtei ein Unterschied sei. Christoph solle sich in seinen weiteren Beschwerden vor Weitschweifigkeit wohl hüten und sich allein auf drei Artikel versteifen, die ihm allein dienlich seien: daß er im Booser Hart liege, worin kein Landvogt zu richten und zu strafen habe, daß der Gebrauch der hohen Obrigkeit für ihn spreche (je mehr solcher Fälle er wisse, desto besser sei es für ihn) und daß Eisenburg von je ein freier Edelmannssitz gewesen sei. – So bewappnet geht Christoph nun an den Kaiser. Doch sind seine schon angeführten Fälle krimineller Gerichtsbarkeit nicht gar zu sehr überzeugender Natur – und der Kaiser sagt nichts. Christoph stirbt 1553. Der Schwiegersohn Reichlin führt, was dem „alt verlebt Mann“ (wie sich Christoph im letzten Schreiben selbst nannte) nicht gegeben war, die Angelegenheit an die richtige Adresse: Der Landvogt von Schwaben hatte längst die Fühlung mit dem Kaiser verloren und war österreichisch geworden, seine nächsthöhere Instanz die Kanzlei der vorderösterreichischen Lande in Innsbruck. Reichlin richtet sich dorthin in einem mächtigen Schreiben vom 7.10.1556: Die Landvogtei habe sich immer darauf berufen, daß der Herrschaft Eisenburg jeglicher Titel zur Ausübung des Blutbanns mangle, daß sogar einer des Geschlechts selbst vor den Landvogt Johann Jakob Landau zu Landau und Waal wegen eines Totschlags Recht gesucht und demselben eine Silberschale verehrt habe (gemeint ist jedenfalls Jos der Totschläger von 1517). Da müsse er doch daran erinnern, daß ja dieser Settelin garnicht Inhaber des Schlosses gewesen sei, sondern eine alte Frau, die Witwe Eberhards, daß auch diese Schale nicht wegen des Totschlags, der durch Vermittlung abgewandelt, sondern anderer Sachen wegen geschenkt worden sei. Man möge nur den damaligen Landvogt darüber vernehmen! Es solle überhaupt nachgewiesen werden, ob der Landvogt mehr Fälle in Herrschaft Eisenburg gebüßt und gestraft habe. Er bitte um eine unparteiische Kommission.

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_135.jpg&oldid=- (Version vom 26.4.2023)