Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 176.jpg

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Unnd Vier Unnd Zwantzig schuech in der mitte nach Laut des Junngmeß, den Riß dennen Maistern vorzulegen, zue machen schuldig.“

Der „Küfer“ hatte als Meisterstück einen Zuber zu liefern, mit einem „auffgezogenen Rohr vnnd zapfen, Imgleichen einen Bronnen Aymer vnnd eine zwölfmessige Pitschen, Item ein Wasserschaff mit einem halben lidt vnnd in das maß, so ihme würdet fürgelegt werden.“

Der „Maurer“ soll ein Gewölle errichten. Im Fall dies eben nicht angängig wäre, müsse er den Grundriß zu einem Schloß oder einer Kirche nach näheren Angaben hiesiger Meister aufnehmen.

„Es solle ein „glaser“ eine Runde Laterne ohne holtz oben mit einem Kleinen Helßlen von lauter guetem Waldtglase, Ein drifachen Creützstockh Von lauter Runden gleßer“ … machen.

Nach Beschauung dieser abgemeldeten Meisterstücke solle denen Beschaumeistern ihr gebührender Trunk gegeben und ein Meistermahl gehalten werden.

Das mehrerwähnte Verbot des „Hereinarbeitens“ fremder Meister wurde auch anderwärts streng gehandhabt. So ist in dem Gerichtsbuch v. Zllr. unterm 248brAo 1700 die Klage der Memminger Schneiderzunft in Behandlung des hermännischen Gerichtshalters. Diese Klage richtet sich gegen Hans Gallasch, Schneider von Amendingen, daß er bei dem Kreuzherrn im Spital nähe. Es wird um remedirung gebeten. Der Gerichtshalter verbietet ihm also „bey unaußbleiblicher Straff solches nähe in der Statt.“ Jener scheint sich aber die Verwarnung nicht sonderlich zu Gemüt genommen zu haben; denn unterm 17. Jenner 1701 kommt der Schneider mit Vermittlung des Gerichtshalters vor den Rat der Stadt selbst, da er das Nähen im Spital nicht gelassen. Es wird ihm angekündigt, entweder solches Nähen oder die Stadt zu meiden.

In der gleichen Quelle ist auch ein Bericht an die Herrschaft Eisenburg von Joseph Kaufmann von Schwaighausen enthalten, welcher von seiner Gemeinde und der Handwerkszunft „Omatingen“ nach Ulm deputiert worden, um zu vernehmen, was bei dem am 27. Aprilis 1702 allda gehaltenen „Ritterkonzert“ den zitierten Ritterorten und deren Handwerker für Anzeigen geschehen seien, und berichtet nun, daß, was das strittige Zunftwesen betreffe, es künftighin keinem Ort vergönnt sein solle, die Zunftordnung[WS 1] zu halten, oder aufzurichten, als nur jenen, die mit hoher Jurisdiktion oder Stock und Galgen bedacht seien; ferner sollen keine fremden Meister in die ritterschaftlichen Zünfte eingenommen werden, sondern jeder dieser Orte soll seine

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Zunftorduung
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_176.jpg&oldid=- (Version vom 29.6.2023)