Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 187.jpg

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man dem Überreiter zur Antwort, daß derselbe mit der Religion und mit der Seele der armen Sünderin nichts zu tun habe, sondern er verrichte sein Amt wie ihm befohlen. Darauf erlaubte der Landvögtische, daß man diesmal einen lutherischen „Meister” nehme. Endlich die verlangten Kosten betr., wurden diese abgeschlagen. Er sei ja gekommen, der Landvogtei Recht zu manutenieren; das könne er tun, aber auf seine Kosten; man zahle ja schon zur Landvogtei jährlich 500 fl (?). Doch verehrte man ihm 3, seinen Leuten 2 fl und bezahlte deren Zeche zu Amendingen – doch ohne Präjudiz. – Mehrere Chroniken berichten, daß dieses Weib am 15.2.1671 mit dem Schwert hingerichtet wurde.

Nach Sti 43. 7 hat die Landvogtei am 15.12.1673 an Wolf Christoph nicht ohne Befremden mitgeteilt, daß sie gehört habe, wie er entgegen dem Vertrag von 1586 verschiedener Zeit Knaben und Kinder Sonn- und Feiertags, bes. z. Zt. der Kinderlehre aufs Feld zum Lerchen- und Wachtelfang genommen, sogar Knechte und Ehehalten zur Vesperzeit, so sie dies nicht wollten, den einen um 4, den andern um 1 fl gestraft habe. Die Kinderlehre sei aber das allernotwendigste Stück, ja die Grundfeste der Religionserhaltung. Man behalte sich Satisfaktion vor. Wolf Christoph berichtete hiegegen, daß er allerdings im Herbst einige große Knaben dazu gebraucht, aber abwechslungsweise, daß sie den andern Feiertag zur Kirche konnten. Sonst habe er nie das Lob erhalten andre abwendig zu machen; im Gegenteil, wenn der Herr Pfarrer, der übrigens seine eignen Leute nicht zur Kinderlehre schicke, sich beklagt, habe er solche mit Ernst zur Gebühr angehalten. Was die Knechte betreffe, so seien die Berührten ins Wirtshaus, haben dort mit Soldaten Raufereien angefangen u.s.w. (Er bringt auch Persönliches gegen Pfarrer vor).

Am 27.7bris 1677 (Sti 43. 10) erscheint der Landvogtei–Überreiter wieder in Amendingen vor Wolf Christoph mit Patent, das von Notarius Hurter inhaltlich aufgenommen wird um es den Angehörigen der Neubronnerischen Verwandtschaft mitteilen zu können: Er baue in Amendingen ein neues Haus um darin zu wohnen. Ohne Zweifel brauche er sein exercitius religionis, zum wenigsten mit Fleischessen aus dem Fasttag einen Fleischtag zu machen, daß zu besorgen sei, daß die Ehehalten auch hiezu verleitet werden. Da der Interessenten noch mehrere seien, müsse man, was ihm gestattet sei, auch ihnen zubilligen. Das sei aber röm. Kaiserl. Majestät und derohabenden hohen Obrigkeit ratione religionis sehr nachteilig. Solle Bau einstellen, widrigenfalls der Überreiter solches tun

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_187.jpg&oldid=- (Version vom 7.7.2023)