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1739 überträgt dieser Bevollmächtigte sein schweres Amt dem Kanzleiverwalter Eitel Friedrich Lupin. Da er nun im Mai 1741 stirbt, ist neuerdings Belehnung erforderlich. Er hinterläßt:

Jakob Jenisch, des Gerichts (Frau Regina v. Wachter),
Katharina (Melchior Sigmund Lupinin, geb. Jenischin),
Anna Rosina (weiland Herrn Ulrich Benedikt Hermanns Witwe),
Cordula Beate (Wolf Jakob Jenischs in Kempten Ehegemahl)

Jakob Jenisch (Sohn) substituiert aber krankheitshalber wieder Herrn Lupin als Lehensträger. Da sich nun in Gen. M. 247 der Eintrag findet, daß Georg Wilhelm v. Zoller, des Rats, Witwer, Hochzeit hält mit Frau Regina Wachterin von und zu Eisenburg, Witwe des Jakob Jenisch des Gerichts, und zwar am 18. März 1743, so muß dieser inzwischen gestorben sein, weshalb der Lehenhof Kempten im gleichen Jahr den Kempter Wolfgang Jakob Jenisch für sämtliche Deszendenten mit diesen 2 Höfen belehnt.

Wegen Absterbens eines Vöhlin ist 1754 Neubelehnung erforderlich, bis endlich der letzte dieses Namens, Johann Josef 1777 den vernünftigen Einfall hat, dieses grausame Spiel durch Ablösung zu beenden. Er bietet der Stadt unter Aufwand von mächtigem Schreibwerk die Lehensherrlichkeit vom Erzhause Österreich um 4000 fl Wiener Währung oder 4800 Reichs-Valuta, die seine um 1500 fl und die Kemptens ebenfalls um 1500 fl an, was angenommen wird.

Die Stadt wälzt natürlich, „nicht um sich zu bereichern oder sonst zu aggrandiren“ diese Kosten auf die „Vasallen“, „die ihr doch auch nicht Schaden und Nachteil ansinnen oder auf eine bloße Teilnehmung der commodis ohne die Onera proportionatim tragen zu helfen Anspruch machen werden“. In beweglichen Worten preist sie die Vorteile des nunmehr so bequem zu erreichenden Lehensherrn (d. i. sie selbst). Sie fordert die Vasallen auf (deren Mehrzahl das Memminger Publikum ausmacht, da anscheinend noch weitere Lehensgüter von Österreich–Kempten–Illertissen angefallen sind, schon dem Preise nach zu schließen) zu den Kosten beizusteuern, entweder durch Ablösung des Lehensverhältnisses oder die Entrichtung der Hälfte der an den extra ordinairen Kosten auf ihre Laudemial-Gebühr fallenden Rata. Innerhalb drei Wochen sollen sie sich entschließen. Was uns betrifft: Vom 30. Dezember 1777 liegt eine Allodialisations-Urkunde vom Bürgermeister und Rat vor, wonach die Jenischen

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_222.jpg&oldid=- (Version vom 18.7.2023)