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4. Teil.


Die Herrschaft Eisenburg im konstitutionellen Jahrhundert. 1801–1848.


1. Der Zustand der Herrschaft beim Eintritt ins Jahrhundert.

War die Eisenburg unter den Settelin in ihrem Mannesalter, so ist die Neubronner’sche Epoche ihr Greisenalter. Die Neubronner haben Herrschaft und Burg getrennt, jene von ihrem Nährboden, diese von Licht und Wärme und Leben, so daß hier mageres „Weisch“, dort ein welkendes Kraut verblieb. Auch wenn nicht gewaltigere Kräfte und Mächte an dem überlebten Gebilde gerüttelt und geschüttelt hätten, auch wenn kein welscher Titane und kein Lüneville, kein Reichsdeputationshauptschluß und kein Austerlitz gekommen wären, wäre die Herrschaft erlegen, gestorben an dem schleichenden Gift, das ihr die Neubronner beigebracht haben. Sie haben dies ja, wie aus einem ganzen Pack Verhandlungen hervorgeht (Sti. 41.), nicht ganz freiwillig getan. Sie wollten das Gut nach dem verderblichen Krieg verkaufen, konnten sich aber inbetreffs des Rückkaufsrechtes von 1601 mit der Stadt, bezw. dem Spital nicht einigen. Trotzdem man aus den Urbarien dieser Zeit vermeinen möchte, auch aus dem Teillibell selbst, was Wohlstand und Bürgerglück hier geherrscht hätte, so geht doch aus diesen Verhandlungen und besonders aus dem Kaiserlichen Urteilsbrief vom 21. Februar 1670 hervor, daß Eisenburg ein ruiniertes Gut war. – –

Jenen Mächten erlagen auch andere Gebilde, ältere, gewaltigere, aber gleichsam auf dem Feld der Ehre, unterlagen

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_225.jpg&oldid=- (Version vom 18.7.2023)