Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 232.jpg

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Sollten diese Beweisstücke noch nicht genügend sein, so wolle man die in Sti. 27 vorfindlichen Päcke „Ratsdekrete auf dem Lande“ (1558–1796) oder die „Instruktion der Spitalischen Ammänner und Führer“ (1705–1746) oder gar (Sti. 26. 8) „Ordnung und Gesetz für sämtliche hospitalische Untertanen (1725/1777) durchlesen. Hier ist immer von den namentlich aufgeführten Dörfern des Spitals (Berg, Unterholzgünz, Woringen, Dickenreishausen, Frickenhausen, Arlesried, Volkratshofen, Hizenhofen, Buxach) und nie von einem wenn auch nur teilweise im Besitze des Spitals befindlichen Orte aus dem Herrschaftsgebiet Eisenburg die Rede.

Wir haben entschieden Glück. Eben erscheint im „Oberbayerischen Archiv“ 57. Band 1913 eine Kartenprobe des in Bearbeitung befindlichen „Historischen Atlas von Bayern, Territorienkarte von 1802“ und bringt just u. a. auch unser Gebiet und zwar in oben angeregter richtiger Grenzlinienführung als Einheit. Was den Text hiezu betrifft (S. 335 u. ff.), so wäre zu erwähnen, daß die Herrschaft Eisenburg die hohe Gerichtsbarkeit nicht erst 1749 erwarb, sondern innerhalb der Etter der hiezu gehörigen Dörfer schon 1586 bezw. 1544. Daß Trunkelsberg endlich nicht alle Hoheitsrechte unabhängig von Eisenburg ausübte, ist insofern nicht ganz richtig, als gemäß den Vertrag mit dem Erzhause Österreich das Hochgericht nur bei dem Schloß Eisenburg bestehen durfte. Aber sonst bietet die Kartenprobe und ihr Text eine erfreuliche Berichtigung und Ergänzung des Schröderschen Unternehmens.

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_232.jpg&oldid=- (Version vom 18.7.2023)