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war Emanuel von Pflummern, welcher dieselbe auf 15 Jahre pachtete. Doch gab es schon 1850 Spänn und Irrungen, weswegen in diesem Jahre wegen Jagdauflösung 14 fl an ihn zurückbezahlt werden müssen. Erst 1855 erscheint er als Jagdpächter.

2. Auch die Gemeindedienste und Gemeindeunkosten bereiteten in dieser Zeit manche Schmerzen. Hatten vor 1848 die Bauern fronen müssen, müssen jetzund die Herren zur Gemeinde Dienste leisten. Das war ein etwas schroffer Übergang und kam manchem kurios vor, so auch hier. Es erscheinen deshalb in den Gemeinderechnungen Posten wie „Aktivausstände und Rechnungsdefekte von Baron v. Pflummern.“ Ein landgerichtlicher Vermittlungsakt vom 28.5.1852 bereitet dem ein Ende. Baron v. Pflummern soll freiwillig die nach seiner Grundsteuer treffenden Hand- und Spannfronen zur Hälfte leisten, zu welchen auch die Nachtwachen gehören, während erst sein Besitznachfolger sofort in alle Verbindlichkeiten als Gemeindeglied eintreten soll. Der Gemeinde wird empfohlen sich hiermit zufrieden zu geben, da infolge langer Verschonung der Herrschaft mit derartigen Diensten wegen inzwischen eingetretener Verjährung und sich gebildetem Herkommen mit Grund besorgen ließe, daß bei gerichtlichem Austrag der Sache leicht der Spruch auf „frei von Fronen“ fallen könnte – was die löbliche Gemeinde auch einsah. –

Wir sind am Ende unserer geschichtlichen Wanderung. Obiges Nachspiel war das letzte Aufflackern ehemaligen herrschaftlichen Fühlens. Doch sind wir noch nicht befriedrigt:

Doch sprecht, was ward denn aus dem Stahl,
Dem Schlosse und dem Krieger?
Was ward denn aus dem stillen Tal,
Was aus dem schwachen Pflüger?

Das sei in Kürze als „Anhang“ gebracht.


Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_277.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)