Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 285.jpg

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erschien dann das heute noch in der Hauptsache giltige Staatsgrundgesetz. Zum 1. Landtag waren zu wählen:

1. 1/8 der Abgeordneten auf die Klasse der adeligen Grundbesitzer, welche gutsherrliche Gerichtsbarkeit und nicht schon Sitz und Stimme in der ersten Kammer haben;
2. 1/8 auf die Klasse der wirklich selbständigen Pfarrer;
3. 1/4 auf die Klasse der Städte und Märkte mit wenigstens 500 Familien;
4. 1/2 von übrigen Landeigentümern (und zwar von freieigenem oder erblich nutzbarem Grund-Besitz mit wenigstens 10 fl Steuersimplum);
5. ferner wählen die 3 Universitäten je 1 Mitglied.

Die Wahl war bei 1, 2 und 5 direkt; Städte und Märkte wählten durch ihre Kollegien; bei 4 aber waren 3 Wahlhandlungen nötig: Die Gemeindebehörden ernannten Bevollmächtigte, diese die Wahlmänner, letztere endlich die Abgeordneten. Das Jahr 1848 räumte auch hiemit auf. Zur 1. Wahl ist aus dem Kr. 1818 S. 1016 ersichtlich, daß am 24.12. d. J. im Oberdonaukreis aus der Klasse der adeligen Grundbesitzer u. a. zum Abgeordneten von 43 schriftlich eingegangenen Stimmen (von 45) gewählt wurde Benedikt Freiherr von Hermann zu M. als Mitbesitzer des Gutes Eisenburg mit 5 Stimmen.


b. Armenwesen.

U. berichtet zum spanischen Erbfolgekrieg z. B. i. J. 1703, daß unaufhörlich Franzosen kamen, die Umgegend plünderten und den Raub in der Stadt verkauften. Am Kalchtore wurden damals die auswärtigen Armen mit Almosen bedacht. In so schlimmen Zeitläufen mußte der Rat dieses Beginnen unterlassen. Dafür bekamen die Eisenburger Schilde, um in den Dörfern sammeln zu dürfen. Dem Rat erging es dazumal ähnlich wie den Eisenburgern selbst 1831, als es sich darum handelte, eine Lokalarmenkasse zu bilden. Der Gemeinde-Ausschuß klagte (A), daß die Wohlbemittelten durch ihre Tätigkeit und ihren Fleiß mit ihrer Haushaltung das ganze Jahr wirtschaften und doch am Ende desselben eine Passive zurückbleibe; bereits ein Drittel von den Begüterten unterliege trotz ihrer Sorgfalt samt ihren Familien und man habe Grund zu sagen, daß sie unter den wahrhaft Armen die Dürftigsten wären. In der Hinsicht wären die Unbegüterten sogar überzeugt, daß sie von den Begüterten nichts verlangen könnten. Aus dem Grunde haben sie bisher ihr Almosen in der Nachbarschaft gesucht. Es ward nunmehr beschlossen, daß sie wöchentlich zweimal im Ort

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_285.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)