Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 286.jpg

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herumgehen und betteln dürfen. – Die „Heimat“, die heute noch trotz Freizügigkeit, vielleicht gerade ihretwegen, einen warmen traulichen Klang hat und im verhärtetsten Gemüt weichere Töne weckt und mildere Saiten anklingen läßt, ist ursprünglich aus dem Armenpflegerecht erwachsen (v. S. 3. 90), aus den ehemaligen Bettelpolizeiordnungen des 15. und 16. Jahrhunderts und besagte, daß der mit „Heimat“ angesprochene Ort die ursprüngliche Gemeindezugehörigkeit des Unbemittelten, Unseßhaften, Hilfsbedürftigen war, also auch kein persönliches Recht in sich schloß, sondern ein polizeilicher Verweisungsort war. Wann es einen wärmeren Ton annahm, haben wir schon angeführt. Auch die Distriktsgemeinden wurden 1812 hauptsächlich zur Einrichtung und Unterhaltung von Armenanstalten gebildet, wie sich denn die früheren diesbezüglichen Verordnungen von 1780, 1808 u. s. w. auf Eheverbote Unangesessener beschränkten. Die von 1816 bestimmt, (v. S. 5. 174; Döll. 299) daß jede Ortsgemeinde für die örtliche Armenpflege aufzukommen habe, die unter dem Land- bzw. Herrschaftsgericht steht, soweit sie für überlastete Gemeinden und nicht bloß für örtliche Bedürfnisse in Frage komme. Sonst ist der Pfarrer Vorstand. Praktisch trat dies hier schon 1817 zu tage, indem ein Rechnungsvortrag sich sehen läßt: Dem Johann Furter Kurgeld in Ottobeuren bezahlt 22 fl 13 kr. 1818/19 heißt dann ein Posten: wegen dem Bleßirten Burst (= blessirten Burschen) bei Gericht 1 fl 20 kr; endlich am 22.3.1820: dem Burst, so der Eisenburger Gemeind ist auferlegt worden 1 Viertel Rocken und 1 Viertel Kern geben 2 fl 37 kr 4 hl. 1821 hören wir dann seinen Namen: Johann Bergmann, dessen Unterstützung bis 1847/48 fortläuft, in welchem Jahre er anscheinend in Ottobeuren stirbt, wohin 55 + 29 fl an die Apotheke und 8 fl für die Beerdigung zu entrichten sind. – 1818 legte das Schicksal der Ehelustigen in die Hände des Gemeindeausschusses; einesteils mit gutem Grund; andernteils aber waren diese Hände für solch zarte Angelegenheiten manchmal wohl etwas zu schwielig und wetterhart. Das Jahr 1825 knüpfte die Verehelichung an die Ansässigmachung und 1834 steigerte die Härte bis zur Grausamkeit, indem sie der Gemeinde absolut hindernden Widerspruch gegen die Ansässigmachung einräumte, wogegen den Armen selbst dieses Jahr eine bessere Fürsorge brachte, die sich schon äußerlich durch gesonderte Armenrechnungen kundgibt und kontrollierbar macht. Inzwischen tauchte der Plan auf, eine Distriktsbeschäftigungsanstalt zu gründen, u. a. sollte zur Aufbringung der Mittel bei allen feierlichen Hochzeiten eine freiwillige Sammlung veranstaltet werden. Es fielen hier nach dem

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_286.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)