Seite:Die Höhlen von Saint-Pierre.pdf/8

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

stürzte kopfüber in die Tiefe, schlug irgendwo hart auf und verlor aufs neue die Besinnung.

Stunden vergingen. Plautsack kam erst wieder zu sich, als der Morgen graute und der Nebel sich bereits stark gelichtet hatte. Auch dieses Mal war er mit heilen Knochen davongekommen, obwohl er gut acht Meter den steilen Westabhang derselben Schlucht herabgekollert war, die er mit seinen Kameraden am Abend vorher passiert hatte.

Gerade wollte er sich erheben, um jetzt mit hoffentlich besserem Erfolge als bisher den Schützengraben zu suchen, als er jenseits der Schlucht ein ohrbetäubendes Krachen hörte, das sich von Sekunde zu Sekunde noch mehr steigerte. Bald schlugen auch die ersten Artilleriegeschosse in die enge, tiefe Schlucht ein, so daß er schleunigst dicht an der westlichen Wand in einem Erdloche Deckung nahm, weil ihm ein paar Sprengstücke unheimlich nahe und noch unheimlicher brummend am Kopf vorbeigesaust waren.

Die Franzosen schienen zu vermuten, daß in dem schmalen Tale deutsche Reserven ständen. Unaufhörlich kamen Granaten schwersten Kalibers in steilem Bogen niedergesaust und krepierten mit einem Getöse, daß es Plautsack ganz wirr im Kopf wurde. Hiermit nicht genug, begann der Feind nun auch noch die Schlucht mit Schrapnells einzudecken, die bald mit größter Genauigkeit über der tiefen, von Süden nach Norden verlaufenden Erdspalte platzten und ihre Kugelsaat wie Hagelschloßen umherstreuten.

Der an sich durchaus nicht feige Plautsack hockte blaß und vor Angst zitternd in seinem Erdloch und wartete jeden Augenblick darauf, daß er getroffen werden würde.

Empfohlene Zitierweise:
W. Belka: Die Höhlen von Saint-Pierre. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1916, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_H%C3%B6hlen_von_Saint-Pierre.pdf/8&oldid=- (Version vom 31.7.2018)