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groß gemacht worden sein mag, welches aber sich viel anders finden werde, zumal, wie er vernehme, diejenige Person, welche darzu bestallet, wenig Wissenschaft von der Art des Perlensuchens habe, die Muscheln nur mit einem stumpfen Schnitzer aufschneide und eröffne und dadurch dieselben meistens verderben soll, wie wohl ohne dieß an dem, daß bei jetziger ungewöhnlicher Hitze und Dürre die meisten Bäche ganz ausgetrocknet und die Muscheln ohnedieß häufig sterben und verderben müßten; auch habe er sonsten dem Perlensucher untersagt, daß er sich inmittelst und bis auf fernere Verordnung der Begehung der Schriftsässigen Oerter enthalten solle, allein es berichte derselbe, daß der Churfürstl. abgeordnete Perlensucher sich auch unterfangen, unstreitige Amtswasser zu begehen. Derowegen bitte er um gemessenen Bescheid, wie man in solchem Fall sich gegen ihn bei fernerer Betretung bezeigen solle.“

§. 12.
(Fortsetzung.)

Auf diesen Bericht des Amtmanns zu Voigtsberg wurde von Seiten der hochfürstl. Kammer zwar geantwortet, allein fast will es scheinen, als habe die hochfürstliche Kammer zu Zeiz den Muth nicht gehabt, dieser


davon keine Rede war und daß man erst nach deren Ableben die Sache zur Sprache brachte. Wahrscheinlich war dem Churfürsten Johann Georg II. die Sache zu gering, um deshalb das gute Einvernehmen mit seinem Bruder zu stören und trat erst dann Churfürstl. Seits mit den Ansprüchen hervor, als die Bande der Natur durch den Tod des alten Herzogs Moritz von Sachsen-Zeiz lockerer geworden und sein Land ohne Oberhaupt war.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/123&oldid=- (Version vom 31.7.2018)