Seite:Die Perlenfischerei im Voigtlande.pdf/127

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

er in der Plauischen Revier bemerkt, daß viele zerschlagene Muscheln auf den Wiesen umher gelegen seien, welcher Unfug unstreitig von den Fischern in jenen Gewässern verübt worden sei. Der Amtmann zu Voigtsberg erließ nun unter den 31. März 1691 an die Richter in den an der Elster und anderen Perlengewässern gelegenen Orten ein Patent, in welchem er die Unzuträglichkeiten bei Uferbauten streng untersagte, und das Reinigen der Ufer von übermäßigen Gesträuch und Erlen anordnete; an den Rath zu Plauen erließ er aber eine Aufforderung, dem Unfuge der dortigen Fischer zu steuern und gegen die Sachfälligen beim Amte Der bisherige Churf. Perlenfischer Marci stirbt, und sein Amt wird dem Hufschmied Christian Röder übertragen.Voigtsberg Anzeige zu thun, „damit nach Inhalt des gnädigsten Befehls mit gehöriger Inquisition und Bestrafung oder sonst nach Befinden gegen dieselben verfahren werden könne“ – Auf dießfalls erstatteten Bericht trug die fürstl. Regierung Bedenken, in die Gerichtsbotmäßigkeit der Stadt Plauen den Amtmann zu Voigtsberg eingreifen zu lassen, und forderte von ihm Bericht ein, in wie weit sich sein Commissoriale erstrecke. Dieser erklärte darauf, „daß sich das Recht auf ein Reservatum bei der Vererbung der Gerichte gründe, in dem, wie ihm wissend, Ihre hochfürstliche Durchlaucht sowohl zu Oelsnitz als auch zu Plauen die Cognition und Abstrafung in Sachen der Regalia, Intradem und Intresse betrff., immediate auch ungesucht der Obrigkeiten sich reserviret und vorbehalten, Reservata und Fürstl. Befugniß er auch jederzeit in vorgefallenen Sachen in hiesigem Amte exercirt und behauptet, deßhalb habe er auch davor gehalten, daß die Cognition, inquisition und Abstrafung bei dem Perlenfang betreffende Vergehen per viam commissionis an keinem anderen Orte als allhier füglich vorgenommen werden könne.“ – Mit dieser Antwort scheint man am sächs. Hofe zu Zeiz wohl zufrieden gewesen zu sein, denn wir lesen nicht, daß eine andere[WS 1] Anordnung oder Abänderung gestellt worden ist.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: ander=
Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/127&oldid=- (Version vom 18.8.2016)