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der Perlensucher Wissen repariren und ausbauen zu lassen und wenn endlich die Erlenbäume gar vollends ausgerottet Herzog Moritz Wilhelm läßt 80 Exemplare eines Mandats an den Amtmann zu Voigtsberg senden, das an allen Amts- u. Gerichtsstellen publicirt und affigirt werden soll.und alle drei Jahre die Bäche von den Büschen geräumt würden. In seiner deshalb unter dem 14. Juni 1701 erstatteten Berichte zeigte der Amtmann zu Voigtsberg dem Herzog an, daß, so viel er habe in Erfahrung bringen können, der in Adorf geschehene Schaden an den Perlenmuscheln nicht als solcher zu betrachten und ganz unerheblich sei, daß aber die Perlensucher Vorschläge zu einem Mandate gemacht hätten, wodurch wie sie meinten allein dem Perlenfang könne aufgeholfen werden und welche er deshalb der Churf. Durchlaucht mitzutheilen sich verpflichtet sehe. Dieß scheint gefruchtet zu haben, denn bereits unter dem 30. November 1701 erhielt der Amtmann zu Voigtsberg Befehl, ein mit übersendetes, gedrucktes Mandat in allen Dörfern, Orten, Mühlstätten u. s. w. anschlagen zu lassen und über dessen Ausführung sorgfältigst zu wachen. Vorher aber und bereits unter dem 20. October d. J. hatte derselbe eine Verordnung erlassen, in welcher die schärfste Aufsicht über den Perlenfang angeordnet war und durch welche die Perlensucher unter die Oberaufsicht des Berghauptmanns und Bergmeisters des Voigtlandes gestellt werden sollten. Am 29. November erschienen die beiden Perlensucher auf Erfordern an Amtsstelle, worauf denn denselben in Gegenwart des Berghauptmanns Erdmann Ernst von Boxberg und des Bergmeisters Adam Riedel der fürstliche Befehl publicirt und sie zu Abstattung des Handschlags an ihre neue Aufsichtsbehörde aufgefordert wurden. Allein diesen Act verweigerten die beiden Perlensucher standhaft, Die beiden Perlensucher zu Oelsnitz weigern sich, sich unter die Oberaufsicht des Berghauptm. u. des Bergmstrs. im Voigtlande stellen zu lassen.indem sie bemerkten, „Wenn man ein Mißtrauen in sie setze, wie es fast scheinen wollte, so wollten sie lieber gar ihre Dienste quitt sein; sie ließen sich nicht unter das Bergamt ziehen noch wie Bergleuthe tractiren. Wenn sie nicht in dem Stand, worinnen ihre Vorfahren viele Jahre gelebet, gelassen werden könnten, wollten sie

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/147&oldid=- (Version vom 18.8.2016)