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die Perlengewässer; am 6. November 1702 beschwerten sie sich über den Müller zu Unterhermsgrün, Gottfried Simon, der das Wehr nicht aufgezogen, wenn sie es verlanget, und als sie es selbst geöffnet, habe der Müller es wieder zugesetzt. An Beschwerden d. Perlensucher über den Müller Gottfr. Simon zu Unterhermsgrün.Amtsstelle vorgeladen, erklärte der Müller, daß er von einem ihm insinuirten Mandate, welches das verbiete, nichts wisse, in dem gedruckten Anschlag so er erhalten, sei darin nichts zu finden, er habe gefischt und dasselbe offen gehabt, von den Perlensuchern aber nichts gewußt und dasselbe wieder zugesetzt. Als er dasselbe später wieder offen gefunden, habe er gemeint, das Wasser habe die Bretter weggetrieben und dasselbe wieder zugesetzt. Hätten die Perlensucher das Aufziehen des Wehres verlangt, so würde er es gern gethan haben. Auf die Einrede des Perlensuchers, daß dieß allerdings von ihm verlangt worden sei, er aber dabei noch „ein loses Maul“ gehabt habe, stellte er dieß in Abrede.“ Auf fortgesetztes Läugnen wurde der Müller mit einer ernsten Anermahnung, in Zukunft den Perlensuchern willig Folge zu leisten, entlassen, was er auch zusagte. Eine gleiche Verwarnung erging an demselben Tag an den Müller zu Rebersreuth, der durch Auflegung eines Baumes sein Wehr in die Höhe getrieben und dadurch das Perlensuchen erschwert habe. Auch dieser versprach, den gerügten Uebelstand zu beseitigen.

§. 17.

Eine längere und ausgebreitetere Verhandlung veranlaßte die Anzeige des Perlensucher Leonhardts Thümler am 15. März 1703, daß „der von Gößnitz und

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/149&oldid=- (Version vom 18.8.2016)