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Angabe ganz in Wahrheit bestand, und an die Räthe der genannten Städte, sowie an die Richter auf den betreffenden Dörfern wurden von neuem geschärfte Verordnungen erlassen, dem hochf. Mandate und Willen allenthalben besser nachzukommen. Als besonders nachtheilig für den Perlenfang bezeichnete der Perlensucher Wolff Adam Schmirler am 13. Juli 1711 an Amtsstelle die große Menge von Raben und Krähen, die sich in den Voigtl. Waldungen vorfänden. Dieselben thäten bei kleinen Wassern den Perlenmuscheln großen Schaden, indem sie dieselben heraus ins Freie trügen und wenn sie gestorben seien, dann verzehrten. Er selbst habe neulich erst noch einen solchen Vogel eine Muschel abgejaget, worinnen eine schöne Perle sich befunden. Der Amtmann erstattete hierauf Bericht und stellte dabei anheim, „ob die Hochf. Durchlaucht nicht befehlen wolle, daß die Forstbedienten solche Vögel wegschießen und dadurch dem befürchtlichen Schaden vorbauen helfen müßten. Das Wegschießen der Krähen und Raben wird angeordnet.An etlichen Orten sei es bräuchlich, daß ein jeder Unterthan jährlich eine gewisse Anzahl Sperlinge zu liefern angehalten werde, ob nun dergleichen Zuordnung hier zu Lande auf die Raben und Krähen applicirt werden könne, solches übergebe er dem Hochf. Durchl. Ermessen.“ – Der Amtmann erhielt darauf Auftrag, sich von dem Perlensucher diejenigen Orte, wo der Schaden geschähe, bezeichnen zu lassen, der Oberforstmeister aber wurde bedeutet, die Forstbedienten anzuweisen, daß sie diese Reviere fleißig begehen und solche schädliche Vögel von diesen Orten gänzlich wegschießen möchten; was denn auch, wie zu erwarten stand, geschehen ist.

§. 21.

Am 21. Juni d. J. 1708 kam auf einmal der König von Pohlen und Churfürst zu Sachsen nebst seiner Gemahlin

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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/166&oldid=- (Version vom 18.8.2016)