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Juni 1827 eine Königl. Verordnung erschien, durch welche denDie Perlensucher erhalten 1827 eine bestimmte Instruction. Perlenfischern endlich die schon längst erbetene und so oft beantragte Dienstinstruction zu Theil ward. In dieser Dienstinstruction waren nicht nur alle perlenhaltige Gewässer genau verzeichnet, sondern auch alle die Masregeln angeordnet, welche man im Laufe der Zeit zum Gedeihen der Perlen als heilsam und förderlich erkannt hatte. Auch fand man dazumahl für räthlich, den Oberforstmeister des Voigtl. Kreises v. Einsiedel und dem Amtmann Meuerer zu Voigtsberg die Oberaufsicht über die Perlensucher und überhaupt über die Perlenfischerei im Voigtlande gemeinschaftlich zu übertragen. In demselben Jahre wurde auch das Gebiet der Stadt Plauen von Perlenmuscheln gänzlich geräumt Räumung des Gebietes der Stadt Plauen von Perlenmuscheln.und auf den Tract in der Elster vom Einfalle der Trieb an bis an das sogenannte Franzmühlenwehr zum Schutze der Muscheln ein Aufseher in der Person des Rittergutsjägers zu Liebau gegen eine jährliche Remuneration von 5 Thlr. und gegen einvierteljährige Aufkündigung angenommen, derselbe ebenfalls mit einer behufigen Instruction versehen und somit das Mögliche gethan, um den Perlenfang im Voigtlande wieder aufzuhelfen. Dieß war auch von den besten Folgen begleitet, nur der trockene Sommer im Jahre 1842 brachte insofern wieder eine Störung und großen Schaden in denselben, als damals mehrere Bäche, wie der Marieneyer, der Tetterweiner, der Altmannsgrüner, der Schönlinder, der Ebersbach fast gänzlich ausgetrocknet sind, und es nur der Bestellung eines Aufsehers über die im unteren Voigtlande befindlichen Perlengewässer.thätigsten Fürgsorge der Perlenfischer, welche aus den vertrockneten Bächen und Gräben die Muscheln Fuderweise in andere Wasser brachten, zuzuschreiben war, daß nicht der gänzliche Ruin der Perlenfischerei damals in den genannten Bächen erfolgt ist. Daß durch Krähen und anderes Ungeziefer damals auch in den mit noch einigem Wasser versehenen Bächen, Gräben und Flüssen großer Schaden geschehen ist, darf man wohl nicht erst

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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/212&oldid=- (Version vom 18.8.2016)