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die schönste Treue verband; und dieser Geist hat sich auch auf seine Nachkommen fortgepflanzt. Es gereicht der Familie Schmirler[1] zum rühmlichen Lob, daß sie schon beinahe zwei und ein halbes Jahrhundert ihrem Fürsten und Vaterland in ununterbrochener Reihenfolge treu und ehrlich gedient haben, und es wird so leicht niemand im Lande Sachsen zu finden sein, der sich einer gleichen Huld und Gnade seines Fürstenhauses zu rühmen vermöchte. In welcher Achtung aber auch immer diese Familie gestanden, beweist deutlich der Umstand, daß zu Anfang des 18. Jahrhunderts, im Jahre 1734, einer dieses Stammes, wie wir später lesen werden, nach Dänemark und Norwegen berufen ward, in der Absicht, die dortigen Gewässer zu untersuchen und für den Perlenfang einzurichten. Das Resultat jener Reise und Untersuchung muß ein sehr zufriedenstellendes gewesen sein; denn die Königin von Dänemark hat sein Verdienst dadurch geehrt und anerkannt, daß sie ihm für seine Bemühungen nicht nur ein Geschenk von 100 Stück Ducaten auszahlen ließ, sondern ihm auch eine Pension aussetzte, die er bis an das Ende seines Lebens bezogen hat. In der Folge aber, als der Perlenfang anfing besser zu gedeihen und weiter verbreitet, an seinem Umfang bedeutend gewann, war ein Perlensucher nicht mehr vermögend, das ganze Gebiet der Perlenfischerei zu begehen und zu handhaben; es wurden daher drei vereidete Perlenfischer angestellt, die jedoch fast sämmtlich aus dem Geblüte der Schmirler entsprossen waren und von denen jederzeit der Aelteste die Perlenfischerei zu leiten hat. Mit der amtlichen Anstellung dieser Männer war nun die Perlenfischerei als


  1. Schmirler werden die Perlenfischer in allen Urkunden bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts genannt; von da an findet man den Namen „Schmerler“ geschrieben.
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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/75&oldid=- (Version vom 31.7.2018)