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sondern er wendete sich auch an seinen Gerichtsherrn, den von Reitzenstein, Protest des von Reizenstein zu Mühlhausen gegen das Verfahren des Amtes Voigtsberg.der bei dem Amte Voigtsberg einen förmlichen Protest[1] gegen den Einfall des Landrichters zu Adorf, Tobias Eberlein, als einen Eingriff in seine Jurisdiction einlegte, und sich gegen alle etwaige, daraus für die Zukunft abzuleitende Folgen verwahrte.


gar wehmüthiglich angesprochen, wie Ihme zu Ohren were gekommen, daß wegen der Schnecken Tröge, so aus Sein Mühlgraben weren geworfen worden, ein Unglück und Ungunst Bevorstehen solte.
Wie nun Deßwegen Unterschiedliche und vielerlei rationes anzuziehen wären, so wird doch solches alles hintangesetzt, und nur bloß gebetten, Der Herr Gevatter wolle seinen hohen Verstandt nach solche Sach recht erwägen, und auch uff allen Fall die Gültigkeit vor die Weitleufftigkeit ergehen lassen. Denn einmahl ist gewiß, daß dadurch kein Vortheil oder vorsetzlicher Nutz gesucht worden, In Betrachtung do ein Müller ahn seiner Mühlen baut oder ein Neuwehr bauen lest, so bleibt offt der Graben ein Zehen tag wohl länger oder weniger drucken und ohne Wasser so seindt die Schnecken Tröge döß Jahr alle deß Todts. Ob man nun ein solchen Unlust drinnen lest liegen oder herauswürft, weiß ich nicht, welches Rathsamer ist. In Summa, eß seye ihnen nun wie eß wolle so bittet er umb Gnadt, gestalt dann Herr Rittmeister Claß und Leuttenandt Sandner gleich bei mir gewest, mich angesprochen, ich möchte den Herrn Gevattern wegen ihr fleißig grüßen und bitten. Er wolle eß zu kein Bericht kommen lassen, Solch Ihme habe vermelden wollen und verbleibe

 Deß Herrn Gevatter
 D. W.
 W. v. Gößnitz.

Zue Ingelsburg den 22. Novembris 1649.
Aufschrift. Dem Wohledlen, Gestrengen und Ehrenvesten, Herrn Johann Flessa von Seilbitz uff Raschau, Churfürstl. Durchl. zu Sachsen Wohlbestallter Amptsschösser zu Voigtsbergk, Meinem insonders verehrten Freund und biedern Herrn Gevattern.


  1. Protest des v. Reitzenstein:

    Wohledler, Ehrenvester und Wohlgelahrter!

    Insonders günstiger geliebter Herr Ambtschösser, Nachbar, geehrter werther Freund, Zu meiner Wiederanheimbkunft, habe ich nicht mitt weniger Verwunderung müssen vernehmen, wie nach [82] dessen Lantrichter Herr Tobias Eberlein zu Adorff nebenst Zweyen geschwornen von der Landschaft mir in mein von Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen gnädigst verliehenen Obergerichte, ohne deroselben bevehlich, als Schriftsassen gefallen, Vnd zugleich bemeld Verwichenen Dienstages den 13. hujus meinem Richter zu Mühlhausen dahin compellirt, daß derselbige durch vier meiner alten habenden Unterthanen, etzliche Schubtröge, so Adam Reichenbach mein Müller daselbst, bei räumung seines Mühlgrabens den herkommen gemäß außwerfen lassen, auß den Gerichten wegk und nacher Voigtsberg führen müssen, welcher alles daß ansehen, daß es meinen habenden Obergericht zum höchsten Präjudiz geschehen. Wann denn also gestalten Sachen hierin still zu schweigen, mihr ganz nicht gebühren will; Alß thue hiermitt auf dieß wieder solch des Landrichters procederc, optima juris Forma nicht allein am beständigsten intra decennium protestiren, sondern auch mir mein Jus hierin reserviren, danebenst hoffent, daß diß mihr, und den meinigen zu keinem Präjudiz geschehen sei, der Herr Nachbar, weil gedachter Landrichter vermeldet, daß solches auf dessen bevehlig geschehen sei, Er werde mir mittlerdessen hierbei einen Revers wiederfahren, Vnd solchergestalt zu handten stellen lassen, Vnd verbleibe sonsten

     deß Herrn Nachbahrs allzeit dienstwilliger
     Georg v. Reißenstein.
     Geben Newberg
    den 20. Novembris Anno 1649.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/89&oldid=- (Version vom 18.8.2016)