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Dresden gesendeten vollkommen übereinstimmte, wobei dann die Sache ihr Bewenden hatte. –

Im Jahre 1650 und zwar im Monat August wurde auf Anordnung des Amtsschössers zu Voigtsberg derRäumung und Reinigung des Raunerbachs im Jahre 1650 durch die Amtsunterthanen der obern Gegend des Voigtslandes.Raunerbach, der ganz mit Gras verwachsen war, gereinigt, wobei die Amtsunterthanen des oberen Amtsbezirks einen Tag Frohnarbeit verrichten mußten. Aus der eingeforderten Anzeige des Landrichters zu Adorf[1] an den Amtsschösser geht hervor, daß die meisten mit Ausschluß von Acht Bauern zu Leubetha dem Geheiß nachgekommen waren, um deren nochmalige Gestellung zu Vollendung dieser Arbeit er denselben ersuchte; auch habe er bei 10 fl. Strafe anbefohlen, daß die Dorfschaften nicht mehr den Bach verunreinigten und sich von der Stadt niemand mehr mit Fischen darinnen betreffen ließe.


  1. Der Curiosität halber wollen wir das Schreiben des Landrichters zu Adorf mittheilen. Dasselbe lautet: „Edler, Gestrenge Freundschafft und Wohlgelahrter großgünstiger Herr Ambtschösser! Das derselbe zu wissen begeret, ob der Rauner Bach in Allen geräumet, so wird Abraham der Perlensucher dem Hr. Ambtschösser berichtet haben, daß ich ihm bevohlen, und alle die Ambtsunterthanen einen Tag dran gearbeitet, außer die Leubeter deren 12 vnd sint nur ihr 4 kommen, alß um den Tag zuvor, ehe sie fertig worden, ich naufgangen vnd in augenschein genommen, wie es gemacht, vnd da etlicher Ort noch groß in Bach, so niedergetreten gewesen vnd sich wieder avfgericht, war meine meynung, wenns der Herr Ambtsschösser haben wollt, vnd beschied den Ambtsrichter vnd der Leubeter vor sich vnd bevöhle ihnen, daß die andern 8 auch ihren tag verbringen sollten, so solt er noch einmal rauf, sie mitnehmen, vnd daß Gras vollent ausziehen lassen, ist aber bisher nichts ervolgt, sonst bericht ich dem Herrn, daß sobald ich denen Dorffschaften anbevolen bey straff 10 fl. nichts mehr in Bach zu werffen vnd wie auch in der Stadt sich niemand mehr mit fischen drin betreffen zu lassen, solte ich dem Herrn Ambtsschösser zu schreiben. Hiermit Gott bevolen, Adorff, den 2. Septembris Anno 1650.
    Eberlein, L. R. zu Adorf     
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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/94&oldid=- (Version vom 28.9.2019)