Seite:Die Perlenfischerei im Voigtlande.pdf/96

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

seinen Sohn Moritz[1] über, der die Herzogliche Linie Sachsen-Zeiz begründete und seine Residenz auf dem Schlosse Moritzburgk an der Elster bei Zeiz nahm. Unter seinem Regimente nun, so wie unter dem seines Nachfolgers, des Herzogs Moritz Wilhelm fand die Perlenfischerei in den Voigtländischen Gewässern die sorgfältigste Pflege und regste Aufmunterung.

Abraham Schmirler sucht am 28. Octbr. 1672 um Substitution und Adjunctur seines Sohnes im Amte nach. Das Erste, was wir unter dem Regimente der Herzoge von Sachsen-Zeiz zu erwähnen für nöthig finden, ist, daß der bisherige Perlenfischer Abraham Schmirler am 28. October 1672 um Substitution und Adjunctur seines Sohnes, „weil er alt und seinem Beruf nicht mehr allein vorzustehen mächtig,“ im Amte nachsuchte, welche auch, jedoch ohne das jährlich mit erbetene Gnadengeld genehmigt ward[2]. Die Verpflichtung des
  1. Herzog Moritz von Sachsen-Zeiz war der jüngste Sohn des Churfürsten Johann Georg I., er erhielt außer dem Stifte Naumburg, wo er bis 1663 Hof hielt, durch das väterliche Testament die Aemter Tautenberg, Frauenprießnitz, Niedertrebern, Voigtsberg, Plauen, Pausa, Triptis, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück und später im Jahre 1660 durch einen Erb- und Theilungsreceß von dem churfürstl. Antheile von der Grafschaft Henneberg, Schleusingen, Suhla, Kühndorf, Rohr, Benshausen und Vessera. Stadt und Amt Pegau erkaufte er später von seinem Bruder, dem Churfürsten Johann Georg II.
  2. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Bergk, Postulirter Administrator des Stiftes Naumburgk und der Balley Thüringen Statthalter.
    Lieber Getreuer, Aus beygefügter Abschrift hast du zu ersehen, was Abraham Schmirler Perlensucher zu Oelsnitz wegen Adjunctur seines Sohnes unterthänigst gebethen. Daferne nun vermeldeter sein Sohn in der sache rechte erfahrenheit und dem werke ohne Beschädigung des Perlenfangs Vorstehen kann, auch du nichts erhebliches dabei zu erinnern hast, So können wir gnädigst geschehen lassen, daß er von dir gewöhnlicher Maaßen verpflichtet, auch darnebenst vom Vater vollens völlig unterrichtet werde.
    Was aber das gesuchte gnadengeld betrifft, fället Vns dergleichen jetzo zu bewilligen bedenklich, dahero du den Sohn zu [89] bedeuten, daß er sich mit Versprechung der Succession noch zur Zeit begnügen lassen soll. An deme beschiehet unsere meinung.
         Datum Moritzburgk an der Elster, den 25. November Anno 1672.      Moritz mprp.
    V. v. Seckendorf.     
Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/96&oldid=- (Version vom 18.8.2016)