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1888

2. Mit dieseu Packetschlüßeu sind alle Briese, Waareumuster und Drucksachen jeder Art, welche in Bayern znr Besördernug mit der Bries- post ausgegeben und nach Frankreich und Algerien bestimmt sind, ohne Ansnahme, sodann Bries- und Drncksachen jeder Art aus Bayeru im Trausit über Frankreich nach allen den in der Beilage D. Abtheil- 1mg 11. benannten sremden Ländern Zn versenden, nach welchen znsolge der bisherigen Bestimmungen die Eorrespondenz aus Bayern an die sranzösi- scheu Posten zu überlieseru ist, wenn entweder eine andere Leitung oou dem Absender nicht ansdrücklich verlangt wird, wie z. B. bei der Cor- respoudeuz nach Großbritanien .e., oder wenn von dem Adressaten die Leu- ung über Frankreich, wie z. B. bei der Eorrespondenz nach Griechen- land, Aegypten .e. ausdrücklich vorgezeichnet ist, und wird dessalls aus die in der Zusammenstellung der Tarbestimmungen für den Briespostver- kehr aus Bayeru uach dem Postvereins -Anslande bei den betreffenden Ländern nnter der Rnbrik "Ueber Frankreich" .e. beigesügten Notizen zur sernereu eutsprecheudeu Darnachachtung hingewiesen.

^. 3. Gewöhnliche d. h. nicht reeommandirte Briese aus Bayern nach Frankreich und Algerien et vicc vcrsa können je nach dem Belieben des Ansgebers wie bisher entweder srankirt bis zum Bestimmungsorte oder uusrankirt abgesendet werden.

Für srankirte Briese ist die einsache Tare von jedem Abgabeorte in Bayern nach jedem Bestimmungsorte in ganz Frankreich und Algerien auf den gleichmäßige Satz von 12 kr. setztgesetzt.

Eine Ansnahme daran bildet die Eorrespondenz zwischen den in der Verlage A. Abtheil. I. Nr. 2. verzeichneten bayerischen und sranzösischen Postanstalten, welche in gerader Linie nicht über 30 Kilometer von einan- der entfernt sind.

Bezüglich dieser ist die Tare für den einsachen srankirten Vries in der Richtung aus Bayern nach Frankreich auf 6 kr. ermäßigt.

Für nufrnukirte Briefe beträgt die einfache Tare in der Richtung nach Bayern

.^) aus ganz Frankreich (mit Ausschlnß des vorbezeichneten Grenz-

Rayons) 18 kr., und b) zwischeu den nicht über 30 Kilometer von einander gelegenen baye- rischen und sranzösischen Postanstalten 9 kr. Die^Frankirung hat ansschließlich mittelst Marken zu geschehen und werden zu deren Erleichterung nnnmehr auch Marken mit dem Zeichen und im Werthe von 12 kr. abgegeben.

^. 4. Die einsache Tare reicht sowohl im Falle der srankirten wie der nusraukirteu Verseudung bis zu eiuem Gewichte von 10 Grummes, und progressiv für je weitere 10 Grammen oder eiueu Theil von 10 Grummes um den eiusacheu Tarsatz und beträgt souach die Tare:

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 587. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1031&oldid=- (Version vom 31.7.2018)