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1815

stalten lediglich unter Ansatz des bei der erstmaligen Versendung allensalls angerechneten Porto znznspediren.

Unbestellbar^ nach oder über Fra.nkreich zurückzusendende Briefe sind von den Postanstalten der ursprünglichen Bestinnnnugsorte in Bayern ohne Ausnahme nach München zu speduen. von der Hauptbriespost- Erpeduiou daselbst zu sammeln und von 14 zu 14 Tagen an das königl. Bezirksamt zur Vorlage an die unterferugte Stelle abznuefern.

Znr Verständigung des Pnbliknms ist das beiliegende zweite Eremplar der Beuage D vor dem Schalter jeder E.rpeduion anzuschlagen.

Eiu Nachtrag zur Znsammenstellung der Tarbestimmung für den Briespostverkehr aus Bahern nach dem Posiverein.sanslande mit den dnrch den nenen Postvertrag mit Frankreich eintretenden Aenderungen in den- selben solgt, und kann dnrch die Zeitungserpeditionen am Sitze der königl. Bezirksämter zum Ahsatze an das Pnbliknm um den Preis von 6 kr. per Eremplar bezogen werden.

München den 22. Jnni 1858.

General- Direktion der Königlichen Verkehrs -Anstalten. Freiherr v. Brück. Berord.-n. Anz.-Bl. f. d. k. o. Berkehrs-Anskalten f. d. J. 1858. Nr. 32. S. 217.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 593. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1037&oldid=- (Version vom 31.7.2018)