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II. Abschnitt.

Eisenbahn-Verträge.

1. Uebereinkunft zwischen der Königl. Bayerischen und der Königl. Württembergischen Regierung über die Herstellung einer unmittelbaren Verbindung zwischen den beiderseitigen Staatseisenbahnen vom 25. April 1850.

Die königl. bayerische und die königl. württembergische Regierung in der Absicht über eine unmittelbare Verbindung ihrer beiderseitigen Staats-Eisenbahnen vertragsmäßige Bestimmungen zu treffen, haben zu diesem Zwecke Bevollmächtigte ernannt, welche vorbehaltlich der allerhöchsten Ratificationen über folgende Punkte übereingekommen sind:

Art. 1. Die königl. württembergische Regierung verpflichtet sich, nicht blos die von ihr bereits beschlossene und in der Ausführung begriffene Eisenbahn von Stuttgart nach Ulm vollständig herstellen zu lassen, sondern auch für deren weitere Fortsetzung in westlicher Richtung Sorge zu tragen. Die königl. bayerische Regierung verpflichtet sich dagegen als Fortsetzung der München-Augsburger-Bahn von Augsburg aus eine Eisenbahn nach der württembergischen Grenze bei Ulm auszuführen.

Art. 2. Der unmittelbare Anschluß der beiderseitigen Bahnen soll in der Stadt Ulm und zwar in der Art stattfinden, daß daselbst für die von Augsburg, Stuttgart und Friedrichshafen dahinführende Eisenbahnen nur ein gemeinschaftlicher Bahnhof errichtet wird.

Ueber den Verbindungspunkt an der beiderseitigen Landesgrenze im Thalweg der Donau und den Anschluß der beiden Abtheilungen in horizontaler und vertikaler Richtung, sowie über den zur Ueberschreitung der Donau nöthigen Brückenbau wird gemeinschaftlich von beiderseitigen Bautechnikern ein detaillirter Entwurf gefertigt, und der Genehmigung der beiden Regierungen unterstellt werden.

Alle übrigen Bestimmungen rücksichtlich der speciellen Richtung der Bahn, sowie der Wahl der Stationsorte bleiben jeder der contrahirenden Regierungen bezüglich ihres Gebietes anheimgestellt.

Art. 3. Die in beiden Staaten für alle Eisenbahnen bereits festgestellte Spurweite von 4 Fuß 8½ Zoll englisch Maaß gilt auch für die Bahn von Augsburg bis in den Bahnhof zu Ulm.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 600. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1044&oldid=- (Version vom 9.5.2021)