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1855

Staate provisorische Einrichtungen bis zur staugesnndenen Vereinbarung über den sraglicheu Gegeusiaud getroffen werden.

Aus Gruud der vorstehende das Zollmaß berührenden Bestimmungen werden seiner Zeit die für beide Staaten zu erlassenden Vollzngsvorschris- ten (Regnlative) vereinbart werden. Uebrigens werden die Zollverwal- tungen beider Staaten, die hinsichtlich der Dienstesansübung aus den öftereichisch-bayerischen Eiseubahueu an ihre Beamteu ergehenden Jusirnk- tionen sich gegenseitig mittheileu.

VIIL Abschuitt.

Schluß-Bestimmung.

Art. 109. Der k. bayerische Regierung bleibt es nach ihrem Er.- messen überlassen, den Ban oder den Betrieb der in dem Art. 1 berühr- ten Eisenbahnlinien selbst zu übernehmen oder an Private zu überlassen.

Jm letztere Falle ist sie jedoch verpachtet, bei Festsetzung der Eon- eessions- oder Ueberlassungsbedingungen die nöthige Vorsorge für die Be- obachtung der Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages zu treffen, und sich hiernach die geeignete Einwirkung aus die künstigen Vetriebs- Anordnnuge zu sichern.

Anch soll in diesem Falle an die österreichische Regierung von der ertheilteu Eoueessiou oder der sonst getroffenen Versügung nebst den Be- dmgnuge derselben Miuheilung ersolgen.

Jedenfalls werden sich in diesem Falle die näher zu verabredenden Bestimmungen zum Zwecke des Vollzuges der vereiubarteu oder noch zu vereiubareudeu Vestimmungen in Sachen des wechselseitigen Bahnbetriebes und namentlich hinsichtlich der Betriebs -Abrechnungen insbesondere in Absicht aus die Garantie der k. k. österr. für die ihr gebührenden Zah- lungsleistungen vorbehalten.

Arte 110. Gegenwärtiger Vertrag soll ratisieirt und die Ratisiea- tionen binnen Einem Monate in Wien ansgewechselt werden.

Dessen zu Urkund haben die beiderseitigen Vevollmächtigten gegeu- wärtigen Vertrag in zwei gleichlauteudeu Anssertigungen nnter Beidrnckung ihrer Jnsiegel nnterzeichnet.

So geschehe zu Wien am Ein und zwanzigsten Jnni des Jahres Etntansend achthnndert sünszig und Eins.

(L. S.^) A. Baumgartuer m. p. ^Le S.^) Frauz Ritter v. Kalchberg 1ne pe 1^L. S.^ Graf v. Lerchenfeld 1n. pe .^L. S.^) M. Weber m. pe

K. K. österreichischer Seits ratisieirt de ne Wien den 19. Jnli 1851.

i^n^nann nccncil acs traites ctc. nar r^ntriehc 1cn1. v. Nr. 532. S. 34o.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 633. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1077&oldid=- (Version vom 31.7.2018)