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1882^

jedoch nnbeschabet des Vertrages im gemeinsamen Etuve.rstä.udnffse der VereinS-Verwauungeugeändert werden.

Daner des Vertrages.

Art. 26. Gegenwärtiger Vertrag tritt am 1. April 1858 ipWirk- samkeit und bleibt für die Daner von sechs Jahren in Krast.

Soseru derselbe nicht spätestens ein Jahr vor desseu Ablauf geküu- digt wird, soll er aus weitere sechs Jahre und sofort von fechs zu sechs Jahren als verläugert angesehen werden.

Aushebung der früheren Verträge. Arte 27. Die früheren Verträge treteu mit dem 1. Auguss 1858 anßer Kraft.

Ratification. . . . Ar t. ,28. Die Ratification dieses Vertrages soss binden ^ei Mo- naten von hente an in der Weise ersolgen, daß jede der hohen.^reins- Regierungen ihre Ratistcations-Urknnde im Eorrespondenzwege an die kgle . württembergische Regierung gelangen nnb letztere nach Eingang sämmt- licher Erklärungen das Ergebuiß derselben nebst ihrer eigenen Erklärung den sämmtlicheu übrigen Vereius-Regierungen biuueu drei Mouaten, von heute an, zngehen läßt.

(Anlage A zu.n Artikel 25 des Telegrapheu- Vereins -Vertrages vom 16. November 1857.)

^ e g l e ln e n t

für die

telegraphische Corresondenz im dentsch-österreichischen Telegraphen- Vereine und insbesondere aus den bayerischen Staats -Telegraphen-

Linien.

Bereich der Wirksamkeit des Reglements.

^. 1. Den Bestimmungen gegenwärtigen Reglements ist die tele- graphische Eorrespondenz nnterworsen, welche die Linien mindestens zweier dem dentsch-österreichischen Vereine angehörigen Verwaltungen berührt.

Dieselben Bestimmungen haben aber in Bayern auch für den innern d. h. für denjenigen telegraphischen Verkehr, welcher den Bereich der bayerischen Staats -Telegraphen -Linien nicht überschreitet, jedoch nnter

Berücksichtigung der hn ^ 14. angegebenen Modffi.cauonen vollständige

Geltung.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 660. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1104&oldid=- (Version vom 31.7.2018)