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8^ e e^e lr.^ fu r vi e^ ^ c^ h I u n g v e r:^ W 0 r t e. ^. 15^ Bei Ermittelung der Wortzahl eiu^r Depesche behufs der Tarisirung werden folgende. Regeln beobachtet: ^

1. Die Wortzahl wird dnrch den Gesummt -Jnhalt desseu bestimmt, was vom Absender^ zum Zwecke der Telegru^hirnug in das Original der Depesche geschrieben wordeu ist. .

^ Jedes Wort, welches aus nicht mehr al.s 7 ^ylben besteht, wird als ein Wort gezählt, bei längereu Worten whtd der^ Ueberschnß wieder als ein Wort gerechnet. ^ . ^ ^ . ^ ^ . ^

^ ^. Zusammengesetzte Worte ^gelten als ein .^.ort, wenn siegln .eiuem Worte geschrieben sind und die Län^e nicht über 7. Sylberi hin- ansgeht. ^ ^ ^

Sind die einzelnen Theile dagegen getrennt geschrieben - .wenn . auch durch Blnvestriche verbunden, s.o gelten sse als ebenso viele ein^ zeln,^ Worte. ^ ^ ^ .

. Mit Bnchstaben ausgeschriebene, uiehrzissrige^Zahlen unterliegen den . Bestimmungen für hie Zahlung einsacher und zusammengesetzter Worte..

^ .3. Jedes getrennt^ stehende^ Bnchstaben- oder Zahtenzeichen, ferner jedes apostrophirte Wort oder Vorwort wird als ein Wort gezählte Znnt Worttert der .Depesche gehörige Jnterpunetionszeichen, Apostrophe, Vin- destriche, Ansührüngszeichen nnb^ Parenthesen werden nicht mitgerechnet^ dagegen werden die Zeichen für das Unterstreichen und den nenen Absatz (nlincn, sowie alle dnrch den Telegraphen^ nicht darstellbaren Zeichen, welche daher dnrch Worte wiedergegeben werden müssen, als Worte be- rechnet. ^ ^ ^ ^ .

^ 4. Zahlen, mit Ziffern geschrieben, gelten nur bis zur Summe von 5 Ziffern als ein Wort. Der etwaige Ueberschnß wird bis zur Summe von 5 Ziffern abermals als ein Wort berechnet. Bestnden sich zwischen Ziffern Brnchstriche, Kommata oder andere Jnterpnneuonszeichen, so wer- den die betreffenden Zeichen mitgezählt un^ der nächsi vorhergehenden Zahl zngerechnet. ^ ^ ^ ^

^ 5. .^ei chiffrirten Depeschen toerde^ sämtliche als Ehiffern ^benutzte Zahlen und Buchstaben sowie Kommata und sonstige Zeicheu im chiffrn.- teu Terte zusammengezähu, die gesnndene Snmme wird dnrch drei.getheilt und der Ououent als die für den chifftirten Tert zu tärirende ^ortzahl angesehen. Soser.tt die^Tyeuung dnrch drei einen Rest läßt, gi.^t dieser ^eichsau^ als ein Wort. D^r Wortzaht de^ chiffrirten Tertes tritt die ^Zahl der ausgeschriebenen W^orte,. nach den ^gewöhnlichen Regeln berech- ^net^hinzn ^ ^ ^ . ^ ^ ^ e ^ ^ ^ 6. Adresse uu^d Utitersc.^t,^ ferner die Augabe über die Welter- bes^deru.ng der ^ Depesche v.^n r.er ^letz^n . Telegraphen ... Station aus,

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 666. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1110&oldid=- (Version vom 31.7.2018)