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24. Bekanntmachung. Freizügigkeit in Bezug auf Auswanderung nach Texas.

Der königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 16. vor. Monats nach vorgängigem Benehmen und im Einverständnisse mit dem Ministerium des königlichen Hauses und des Aeußern zur Entschließung erwiedert, daß, nachdem der Staat Texas den vereinigten Staaten von Nordamerika förmlich einverleibt worden, und diese Einverleibung auch von den europäischen Großmächten nicht beanstandet ist, der mit den vereinigten Staaten im Jahre 1845 geschlossene Freizügigkeits-Vertrag (Reg.- Bl. v. J. 1845, S. 851) allerdings als auf Texas gleichmäßig sich erstreckend zu betrachten sei.

München, den 16. Juli 1847.

Ministerium des Innern.

An die kön. Regierung von Schwaben und Neuburg K. d. J. Nr. 17493.

Nachricht, den übrigen k. Kreisregierungen K. d. J. zur Kenntnißnahme. Döllinger Samml. Band XXII. (N. F. Band II.) Atheil V. Abschnitt I. § 292. Seite 73.


25. Bekanntmachung. Freizügigkeit in Bezug auf Auswanderung nach Algier.

Der k. Regieruug wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Entschließung vom 16. März l. Js. Nr. 5466 im unten stehenden Betreffe eröffnet, daß nach dem Ergebnisse der über die Anwendbarkeit des Freizügigkeits-Verhältnisses mit Frankreich auf dessen nordafrikanischen Besitzungen eingeleiteten diplomatischen Erforschung das bemerkte Freizügigkeits- Verhältniß allerdings auch auf Auswanderungen in die überseeischen Zubehörungen jenes Reiches und namentlich in das Gebiet der ehemaligen Regentschaft von Algier und zwar um so mehr volle Anwendung findet, als nach den bestehenden französischen Gesetzen die nach Algier wandernden Ausländer gleiche Rechte wie die eingebornen Franzosen erlangen.

Hiernach ist sich in künftigen Fällen zu achten.

München, den 1. Mai 1836.

Staatsministerium des Innern.

An die königliche Regierung des Ober-Donaukreises, Kammer des Innern. Mittheilung, den übrigen königlichen Kreisregierungen zur Darnachachtung.

Nr. 10160.

Döllinger Samml. Bd. XXII. (N. F. Bd. II) Abth. V. Abschn. I. §. 297, S. 83.}}

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Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/168&oldid=- (Version vom 12.5.2018)