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bei der betreffenden Visitation gegeben wird; denn Privatgüter sind durchaus den Zoll- und Mauthgesetzen unterworfen, jedoch haben diejenigen Güter und Effekten, welche durch die vorschriftsmäßigen Zeugnisse als wirkliches Aerarialgut legitimirt werden, und wenn sie keine volle Schiffsladung ausmachen, auf Privatschiffen ausgeführt werden, für sich, die oben §. 30 bestimmte Befreiung zu genießen.

Der Anfang dieses Contractes.

§. 36. Alle in dem gegenwärtigen Contracte angeführten Artikel fangen fünfzehn Tage nach dem Abschluß, d. i. nach der Unterschrift der beiderseitigen Bevollmächtigten zu wirken an, deswegen sollen sogleich, zur Vermeidung alles weitern Aufenthalts die nöthigen Verfügungen getroffen, auch die zu Lauffen und Hallein in Beschlag genommene Mobiliarschaft an Bayern herausgegeben werden.

Zur Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diese Vertrags-Urkunde, nachdem sie gleichlautend doppelt ausgefertigt wurde, eigenhändig unterschrieben, gesiegelt und gegeu einander ausgewechselt.

München den 3. Dezember im Jahre 1807.

Von k. k. österreichischer Seite  Von königlicher bayerischer Seite
 (L. S.) Franz Pichler,  (L. S.) Joseph Utzschneider,
k. k. österreichischer Regierungs-  k. bayer. geheimer Referendär und
 Rath und Referendär.  General-Salinen-Administrator.

Nach reiflicher Erwägung des vorstehenden Staatsvertrages genehmigen Wir denselben in allen seinen Theilen und geloben Alles, was darin enthalten ist, in genaue Erfüllung zu bringen.

Zu mehrerer Bestätigung haben Wir ferners die gegenwärtige Ratifications-Urkunde eigenhändig unterzeichnet, und Unser kaiserliches Majestäts-Insiegel derselben anhängen lassen.

Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am 18. Dezember 1807. Unseres Reichs im sechzehnten Jahre.

Franz.

(L. S.)  Johann Philipp Graf von Stadion.
 Ad Mand. S. Caes. Reg. Apost. Maj. proprium
 Franz Carl Ludwig Rademacher.

Neumann Recueil des traités conclus. par l’Autriche Tom II. Nr. 169. S. 247.
Koch-Sternfeld Geschichte von Berchtesgaden Heft III. S. 119 (angeführt)
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/230&oldid=- (Version vom 28.9.2018)