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bis jetzt beschriebenen Linie östlich liegt, gehört mit allen Territorial-Lehen- und Patronatsrechten der Krone Bayern, sowie das westlich dieser Linie gelegene Gebiet mit allen Territorial-Lehen- und Patronatsrechten der Krone Württemberg.

Da nun dieser Vertrag zum Vollzuge gekommen und die Extradition der an Uns nach dieser Linie übergehenden Unterthanen und Besitzungen geschehen ist, so haben Wir Befehl gegeben, den Besitz förmlich zu ergreifen, und wollen demnach, daß alle nunmehr Unserm Königreiche einverleibten vorhin königlich württembergischen Unterthanen Uns als ihren rechtmäßigen Souverän anerkennen, und Unsern Anordnungen den schuldigen Gehorsam leisten sollen, wogegen Wir mit gleicher landesväterlicher Sorgfalt ihr Wohl zu befördern Uns angelegen sein lassen werden.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den zweiten Monatstag November im Eintausend achthundert und zehnten, Unseres Reiches im fünften Jahre.

(.L. S.) Max Joseph.
Graf von Montgelas. 
Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1810. Nr. 66. S. 1225-1231.




b. Königlich Allerhöchstes Entlassungs-Patent de eodem dato zur Vollziehung des mit der Krone Württemberg abgeschlossenen Gränz-Vertrages.
(Bis zum letzten Absatze „Da nun dieser Vertrag“ wörtlich gleichlautend mit vorstehendem Besitzergreifungs-Patente.)

Da nun dieser Vertrag zum Vollzuge gekommen und die Extradition der durch diese Acte von Uns cedirten Gebietstheile durch Unsern bevollmächtigten geheimen Staats- und Konferenz-Minister Grafen von Montgelas dahier in München geschehen ist, so entlassen Wir alle Unsere auf diese Weise von Unserem Königreiche getrennten Unterthanen ihrer Uns geleisteten Pflicht, und weisen sie an, ihrem neuen Souverän dieselbe Pflicht zu leisten, und diesem die gleiche Treue und den schuldigen Gehorsam zu bezeigen.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den zweiten Monatstag November im Jahre Eintausend achthundert und zehn, Unseres Reiches im fünften.

(L. S.) Max Joseph.
Graf von Montgelas. 
Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1810. Nr. 66. S. 1232-1238.




Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/252&oldid=- (Version vom 7.1.2019)