Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/287

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


b. Protokoll über die Übergabe des Fürstenthums Aschaffenburg an die Krone Bayern d. d. Aschaffenburg den 26. Juni 1814.

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, von der Absicht geleitet, den unterm 3. Juni 1814 mit Seiner Majestät dem Könige von Bayern abgeschlossenen Vertrag in Erfüllung bringen zu lassen, in dessen Gemäßheit das Seiner Kaiserl. Kgl. Apost. Majestät zu Allerhöchstihrer freien Disposition überlassene Fürstenthum Aschaffenburg an die Krone Bayern übergeben werden solle, haben zu Allerhöchstihren Kaiserl. Königl. bevollmächtigten Kommissär Seine Excellenz den K. K. wirklichen Geheimenrath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an den großherzoglich hessischen und herzoglich und fürstl. Nassauischen Höfen, wie auch Großkreuz des königl. Ungarischen St. Stephansordens, Herrn Joh. Aloys Joseph Freiherrn von Hügel allergnädigst zu ernennen geruht.

In Gemäßheit dieses Kaiserl. Allerhöchsten Auftrags haben sich Seine Excellenz der K. K. bevollmächtigte Herr Commissarius mit dem von Seiner Majestät dem König von Bayern ernannten Herrn Feldmarschall, wirklichen Geheimenrath, Ritter des Königl. Bayerischen Hausordens vom heil. Hubert, Großkreuz des Militär-Maximilian-Josephs-Ordens, des Civilverdienstordens der bayerischen Krone, des K. K. Oesterr. Leopold-, des Kaiserl. Russ. St. Andreas-, Alexander-Newsky-, und des St. Georgen-, dann des K. Preuß. schwarzen Adlerordens, Kommandeur des K. K. Oesterreich. Maria-Theresien-Ordens, Großoffizier der Königl. französischen Ehrenlegion, Karl Philipp Fürsten von Wrede fürstl. Gnaden bereits in Frankfurt in freundschaftliches Einvernehmen gesetzt, und nachdem die Vollmachten gehörig ausgewechselt, vidimirte Copien aber zu den Acten geommen, und anher registrirt worden sind, haben Seine Excellenz der K. K. wirkliche Geheimerath Herr Freiherr von Hügel die Erklärung abgegeben:

„daß dem allerhöchsten Befehle Seiner Majestät des Kaisers von Österreich zufolge, Seiner Majestät dem Könige von Bayern in der Person Allerhöchstihres bevollmächtigten Commissärs übergeben worden sei, und andurch wirklich übergeben werde,“

das Fürstenthum Aschaffenburg, wie solches von dem letzten Herrn Großherzog von Frankfurt besessen worden ist; alles dieses jedoch unter nachfolgenden Bedingungen, wie sie von Seiten der Uebergabe-Commission beigefügt und von der Uebernahms-Commission ausdrücklich anerkannt, und in Gemäßheit vorliegender Verträge zugestanden und verabredet worden sind.

1. Die landesherrlichen Schlösser werden in dem Zustande, in dem

sie sich befinden, übergeben, mit Vorbehalt desjenigen, was als Privateigenthum

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/287&oldid=- (Version vom 5.10.2018)