Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/291

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d. Königlich Allerhöchstes Patent die Abtretung der gefürsteten Grafschaft Tyrol betreffend.
Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bayern etc. etc.

In Folge einer mit des Kaisers von Österreich Majestät getroffenen freundschaftlichen Übereinkunft gehet die von Uns und Unserm k. Hause seither besessene gefürstete Grafschaft Tyrol in dem Umfange und Gränzen, wie solche nach dem Preßburger Frieden an Uns gekommen ist, an Seine Majestät den Kaiser von Österreich über. Wir eröffnen dieses hierdurch Unsern Lehenleuten, Dienern, Mediat-Corporationen und sämmtlichen Unterthanen des erwähnten Landestheiles und indem Wir sie der gegen Uns und Unser k. Haus aufgehabten Lehens-Dienst- und Unterthanenspflichten förmlich und feierlich entbinden und damit an den neuen Regenten unbedingt verweisen, beschließen Wir die letzte Unserer Regierungshandlungen in gedachtem Landestheile mit der Versicherung, daß Wir desselben Einwohner mit k. Huld und Gnade in andern Wegen beigethan zu bleiben jederzeit vermeinen.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den 19. Junius nach Christi Geburt im eintausend achthundert und vierzehnten, Unseres Reiches im neunten Jahre.

Maximilian Joseph.


Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1814. Nr. 47. S. 1263.




e. Königlich Allerhöchstes Patent die Abtretung der Voralbergischen Herrschaften betreffend.
Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bayern etc. etc.

In Folge einer mit des Kaisers von Österreich Majestät getroffenen freundschaftlichen Übereinkunft gehen die von Uns und Unserm k. Hause seither besessenen Voralbergischen Herrschaften in dem Umfange und Gränzen, wie solche nach dem Preßburger Frieden an Uns gekommen sind, mit Ausnahme des Amtes Weiler, an Seine Majestät den Kaiser von Oesterreich über. Wir eröffnen dieses hierdurch Unsern Lehenleuten, Dienern, Mediat-Corporationen und sämmtlichen Unterthanen der erwähnten Herrschaften, und indem Wir sie der gegen Uns und Unser k. Haus aufgehabten Lehens-Dienst- und Unterthanspflichten förmlich und feierlich entbinden und damit an den neuen Regenten unbedingt verweisen, beschließen Wir die letzte Unserer Regierungshandlungen in gedachten Voralbergischen Herrschaften mit der Versicherung, daß Wir denselben Einwohnern mit k. Huld und Gnade in andern Wegen beigethan zu bleiben jederzeit vermeinen.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/291&oldid=- (Version vom 5.10.2018)