Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/345

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


327

b. Königlich Allerhöchstes latent die Besitzergreistmg des österreichischen Amts Redwitz betreffend.

Marimilian Joseph.

vou Gottes Guadeu Köuig von Bayern .e. ..e., entbieten allen und jeden, die dieses lesen oder lesen hören, Unsere Gnade nnd nnsern Grnß, nnd sügen denselben zn wissen:

Nachdem in Gemäßheit eines zwischen Uns nnd Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich abgeschlossenen Vertrages das in Unseren Staaten inelavirte bisher österreichische Amt Redwitz, mit allen Eigen- thnms- uud Souveränetäts^Rechten dem Königreiche Bayern nnd Unserm k. Hanse überwiesen worden nnd demselben anf ewige Zeiten zngehören soll, so haben Wir nnnmehr beschlossen, von diesem Amte nnd seinen Zngehörnngen nnd Znständigkeiten Besitz nehmen zn lassen.

JndemWir dieses hiermit knnd thnn, verlangen Wir von sämmtlichen Unterthanen nnd Einwohnern, wessen Standes oder Würde sie sein mögen, sowie von sämmtlichen Bediensteten, daß sie sich Unsrer Regiernng nnter- werfen uud die ihnen nnn gegen Uns als ihren rechtmäßigen König nnd Landesherrn obliegenden Psiichten willig übernehmen nnd getreu erfüllen, Uns also hiernach vollkommenen Gehorsam, Untertänigkeit nnd Trene erweisen.

Wir werden dagegen sie sämmtlich in Unsern Schntz zn nehmen nnb ihrer Wohlsahrt Unsere ganze landesväterliche Vorsorge ebenso wie jener Unserer übrigen Unterthanen zn widmen, nicht anstehen.

Die Leitnng der Besitznahme übertragen Wir Unserm Kämmerer nnd ^eneral-Eommissär des Mainkreises, Konstantin Freiherrn von Welden, dessen in Unserm Namen zu treffenden Anordnnngen nnd Einrichtnngen sanuntliche Unterthanen des Amtes Redwitz die schuldige Folge zu leisten haben, wobei sestgesetzt wird, daß alle Beamten vor der Hand in ihren ^nnetionen verbleiben.

Zn Urknnd dessen haben Wir dieses Patent Allerhöchst eigenhändig vollzogen nnd mit Unserm königlichen Jnsiegel bedrncken lassen.

So geschehen nnd gegeben in lluserer Haupt- uud Residenzstadt München den dreißigsten Tag des Monats April im Jahre nach Ehristi gebnrt eintansend achthnndert nnd sechzehn, Unserer Regiernng im eilsten.

Marimilian Joseph^

Reg.-Bt. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 18.^. Nr. 1.^. S. 355.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/345&oldid=- (Version vom 31.7.2018)