Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/347

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


32.^

Unserm Hoseommissär nnd erwarten von sämmtlichen Unterthanen, daß sie allen von demselben in Unserem Namen zu treffenden Anordnnngen nnd Einrichtnngen Folge leisten werden.

Wir setzen dabei sest, daß sämmtliche Staatsdiener nnd Beamte vor der Hand sich^ der thätigen Fortsetznng der ihnen zngewiesenen Verrich- tnngen nach dem bisherigen Geschäftsgange provisorisch in der Art widmen, daß sie den öffentlichen Dienst in allen Zweigen sichern, das Wohl der Unterthanen nnnnterbrochen besorgen nnd Unseres sernern Vertrauens würdig bleiben.

Znr Urknnde dessen haben Wir gegenwärtiges Patent Allerhöchst eigenhändig vollzogen uud Unser k. Jnsiegel beidrncken lassen.

So geschehen nnd gegeben in Unserer Hanpt- nnd Residenzstadt

München den dreißigsten Monatstag April im Jahre eintansend achthnn^ dert und sechzehn, Unserer königl. Regiernng im eilsten.

Marimilian Joseph. Reg-Bt. f. d. Königr. B.lyern f. d. J. 181e. Nr. 1^ S. 30^

d. Königlich Allerhöchstes Abtretungs-^atent für das Jnnviertel, ^ausruckviertel, das Amt Vils und das Fürstenthum Salzburg.

Marimiliau Joseph. vou Gottes Gnaden König von Bayern .e. n:.

Nachdem in Fölge eines zwischen Uns nnd Seiner Majestät de.m Kaiser von Oesterreich geschlossenen Vertrages die Theile des Hansrnck^ viertels nnd des Jnnviertels, so wie sie im Jahre 1809 von Oesterreich abgetreten worden sind, serner das Amt Vils nnd endlich das Fürsten- thnm Salzbnrg, gleichfalls wie dasselbe von Oesterreich im Jahre 1809 abgetreten wnrde, jedoch mit Ansnahme der Aemter Waging, Tittmoning,

Teisendors nnd Lanfen, insoweit diese ans dem linken Ufer der Salzach

nnd Saal gelegen sind, welche Aemter mit ihren zngehörnngen nnd Zn- ständigkeiten mit vollem Eigenthnm und Sonveränetät serner bei dem Königreiche Bayern verbleiben, an Seine Majestät den Kaiser von Oester- reich übergehen nnd der im obenerwähnten Vertrage für die wirkliche Abtretung dieser Landestheile bednngene Termin eingetreten ist, so wollen Wir solches mittels gegenwärtigen Patents llnsern bisher getrenen Lehen- lenten, Dienern nnd sämmtlichen Unterthanen der genannten Bezirke eröss- neu und indem Wir sie der gegen Uns nnd Unser k. Hans ansgehabten Gehens-, Dienstes- nnd Unterthanenspsiichten seierlich nnd sörmlich los- sagen und au den nenen Regenten mit denselben hinweisen, beschließen Wir die letzte Unserer Regiernngshandlnngen in diesen Landestheilen mit

^^^^

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/347&oldid=- (Version vom 31.7.2018)