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Art. 10. Es sollen die Dammanlagen bei Einlenknng des Strom.. laufes auf Mechtersheimer Gemarkung nach dem auf beiliegenden Plan bestimmten Distanzen nnd der alte Damm anf dem linken Ufer. Rheine bansen gegenüber, fo weit zurückgesetzt werden, daß der Rhein ein Fnn^ dauons-Prostl von 750 Meters ^ 250 Rnthen erhält.

Art. 11. Für die Dammgräben nnd Dammwege hat jedesmal der^ jenige Staat zn sorgen, welchem die Verbindlichkeit der Damm-Anlage obliegt.

München den 23. November 1832.

Königliches Staats^Mtnistertnm des Jnnern.

Reg-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1832. Nr. 50. S. 1o24^102^.

3^I. Staatsvertrag tlber Berichtigung derlGränzen zwischen Oesterteich nud Bayern d. d. Salzbnrg den 3D. September 1818.

Der zu München dnrch Bevollmächtigte Seiner Majestät des Königs von Bayern nnd Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich den 14. April 1816 abgeschlossenen nnv am 20. nnd 22. desselben Monats nnd Jahres zn München nnd Eonegliano von den allerhöchsten Eontrahenten genehmigte Staatsvertrag bestimmte eine endliche Feststellnng der Gränzen nnd Verhältnisse beiderseitiger Staaten ^ insbesondere lantet der Art. XIX dieses Staatsvertrages also:

"da die alten Gränzen, die Salzbnrg von Berchtesgaden, welches "bei der Krone Bayern verbleibt nnd vom Landgerichte Reichenhall "trennen, in mehreren Punkten streitig stnd, so stnd die beiden kon- "trahirenden Theile übereingekommen, sobald es die Jahreszeit erlan- "ben wird, eine gemischte Eommission dahin abznschicken, nm solche "ans eine Weise, welche die Streitigkeiten sür immer abschneide, "desinitive sestznsetzen." Dieser Uebereinknnst gemäß haben znr besagten Eommission ernannt: Seine Majestät der König von Bayern .e. den Herrn Earl Grafen von Preysing, königl. Kämmerer, bevollmächtigten Hof^Eommissär sür die nach dem Staatsvertrage vom 14. April 1816 zn verhandelnden nnd zn vollziehenden Geschäste, serner den Herrn Joseph Ernst Ritter von Koch- Sternseld, königl. Legationsrath nnd Eommissär^ nnd

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich .e. .e. den Herrn Joseph Jnnoeenz Freiherrn Edlen von Hohenstein, kais. königl. wirklichen Hos- rath nnd Hoseommissär.

Vorbenannte Eommission ist im April des Jahres 1817 zn Salz- bnrg mit Zuziehung des Herrn Frnnz Snles dvn Weiß.^ k^ k^ österreichischer

Oberstlieuteuant im General -Ouartiermeisterstabe, uud des Herru Earl

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/359&oldid=- (Version vom 31.7.2018)