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von den königl. bayer. Gerichtsbezirken Reichenhall (Graffchast Hall), Berchtesgaden wieder Reichenhall (Amt Karlstein), Traunstein und Mar- auardsteiu andererseits.

Art. II. Dieser Gränzzng beginnt am rechten Ufer der Saale zwischen Schwarzbach nnd der Bühelbrücke am Einflösse einer öfters versiegenden Onelle, Röthelbächel genannt, steigt am Rüdel gerade hinauf östlich zum Zaun des bayerischen Haseuöhrl- oder Wolfen- auch Breiteuguts,.

zieht sich aus dem Rüdel um besagte Feld- und Wiesgründe, vom Breitmoose scheidend, nordöstlich, anf welchem Znge sechs Untermarksteine stehen^

dann nach einer Mittelsänle weiter südwestlich, wo abermals drei Untermarken stehen, zu eiuer audern (südöstlichen) Mittelsäule.

Durch diese Gränzlinie werden die Wies^ uud Feldgründe des be- sagten Hasenöhrl oder Wolsengntes anf das bayerische Gebiet gewiesen.

Von bemerkter südwestlicher Mittelsänle geht der Gränzzng in gerader Linie östlich ans das ehemalige plainische Hochgericht,

von da die Ehansse nach Reichenhall aner überschreitend

den Walserberg entlang in südlicher Richtung und gerader Linie (mit eiuer Zwischensänle) ans das Hochester oder die Hoflucke) am Wald- rande der Psaffenwiese):^

von hier in gerader Linie südwestlich über die Psaffenwiese znm Zaun der Reuterätze ^

solgt iu westlicher Richtung dem besagten Zanne mit zwei Mittelsäuleu,

wendet sich südlich zur Mittelsäule eils^

vou derselben nach Nordosten mit der Mittelsänle zwöls^

zum Pnnkte wo Renter-Aetz und Feld mit der bayerischen Haiderätze

znsammenstossen (Mittelsänle dreizehn):^

verfolgt weiter den Zaun des Renterseldes (mit einer Mittelsänle), bis auf den südlichen Pnnkt, wo die in der Jdee verlängerte gerade

Linie von der Hoslncken (über die Sänke acht) am südwestlichen Renterseld-

zauu gegen die bayerischen Mooswiesen eintrifft (Mittelsänle fünfzehn). Dnrch diese Gränzlinie werden die Reuter-, Wies- nnd Feldgründe

auf das österreichische Gebiet gewiesen.

Der Gränzzng geh. vom besagten Zanne in gerader Linie über be- merkte Mooswiesen, den eigentlichen Moosbach überschreitend, zu dem uach Marzell sühreuden Sandbachsteg (mit einer Gränzsänle,. an dessen rechtem

User)^

von hier südlich über die Wiesen in gerader Linie auf die Stapfenstiegl^ von da in gerader Linie ans den^kalten Brunn (znr Gränzsänle am

Mühlweg) wieder in gerader Linie zum Kalkoseu, nnsern nnd südlich von

der Hackenmühle hinab.:

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/361&oldid=- (Version vom 31.7.2018)