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G. M. Kletke (Hrsg.): Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern in Bezug auf Justiz-, Polizei-, Administrations-, Territorial- u. Grenz-; Bundes-, Kirchen-, Militär-, Handels-, Schifffahrt-, Post-, Eisenbahn-, Telegraphen- und Münz-Angelegenheiten: von 1806 bis einschließlich 1858


Zur Urkunde dessen haben Wir gegenwärtiges Patent Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserm königlichen Insiegel bedrucken lassen.

So geschehen und gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den 22. Januar 1806.

Unterzeichnet:
(L.S.) Maximilian Joseph.
 Freiherr von Montgelas.
Oesterreicher Archiv Jahrg. I. Nr. IV. S. 6[1]




III. Vertrag zwischen Ihren Majestäten den Königen von Bayern und von Württemberg über die Gränzberichtigung d. d. München den 3. Juni 1806.[2]


Seine königliche Majestät von Bayern und Seine königl. Majestät von Württemberg, von der aufrichtigsten Neigung zu dauernder Befestigung einer wechselseitigen wahren Freundschaft, und eines ungestörten nachbarlichen Einverständnisses ebenso sehr geleitet, als von der Nothwendigkeit überzeugt, daß hierzu nur eine gütliche Beseitigung der verschiedenen – bei Gelegenheit der neuesten Länderacquisition sich ergebenden Mißverständnisse nach einer auf den ganzen Umfang der Verhältnisse berechneten durchgreifenden Norm führen können, haben den Entschluß gefaßt, zu diesem wichtigen und wohlthätigen Zwecke zu Ende Januars dieses Jahres unter der freundschaftlich veranstalteten Vermittelung Seiner Majestät, des Kaisers von Frankreich, in der Person des kaiserl. königl. französischen Gesandten, Staatsraths Otto, die Unterhandlungen in München eröffnen zu lassen.

Hierzu wurden als Bevollmächtigte ernannt:

Von Seiten Seiner königl. Majestät von Bayern, der erste dirigirende Staats- und Conferenz-Minister Freiherr von Montgelas und der wirkliche geheime Rath und bevollmächtigte Minister bei der Reichsversammlung etc., Freiherr von Rechberg.

Von Seiten Seiner königl. Majestät von Württemberg, der Kämmerer und außerordentlich bevollmächtigte Gesandte an dem k. bayerischen Hofe, Freiherr von Bothmer und der geheime Legationsrath von Wucherer.

Nach ausgewechselten Vollmachten sind in Konferenzen und mittelst mehrerer fortgesetzter mündlicher und schriftlicher Kommunikationen die

Empfohlene Zitierweise:
G. M. Kletke (Hrsg.): Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern in Bezug auf Justiz-, Polizei-, Administrations-, Territorial- u. Grenz-; Bundes-, Kirchen-, Militär-, Handels-, Schifffahrt-, Post-, Eisenbahn-, Telegraphen- und Münz-Angelegenheiten: von 1806 bis einschließlich 1858. Friedrich Pustet, Regensburg 1860, Seite 435. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/435&oldid=- (Version vom 6.10.2018)
  1. Die übrigen Aktenstücke über die Besitzergreifung Tyrols, Trients und Brixens stehen in Paulis und Hörrmanns Sammler für Geschichte und Statistik von Trient Bd. I. St. 1.
  2. Vorstehend sub Nro. 6. S. 175. befindet sich ein nur den §. 2 enthaltender Auszug aus diesem Vertrag in französischer Sprache.