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So geschehen zu Wieu den sünszehnten des Monats Mai im Jahre eintausend achthundert und zwauzig.

Fürst von Metternich. A. R. Falck.

Gras Bernstorfs. Earl Wilhelm Freiherr von Fritsch.

Freiherr von Zentner. E. H. Freiherr von Plessen. Freiherr von Stainlein. von Berg. Gras v. d. Schnlenbnrg. J. F. Hach. von Globig.

Weiers Staatsakten des dentschen Bnndes ^l. .iI 3. Anfl. S. 101. Nr.

3...Ansträgal-Ordnung des dentschen Bnndes, sestgesetzt durch Bundesbeschluß vom 18. Juui 1817. (XXXV. Sitzung ^. 231.)

Die verbündeten sonveränen Fürsten und sreien Städte Deutschlands haben die schon in der Wesenheit des dentschen Bnndes, als eines, wit eiuem gemeinschastlichen Nationalbande yerbnndenen Staatenvereins, ge- gründete Verpachtung durch den XI. Artikel der Buudesaete ausdrücklich übernommen, sich untereinander nnter keinerlei Vorwande zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu versolgen, sondern sie bei der Bnndesversammlung anznbringen.

Znr Versolgung dieses Bnndeszweckes und znr Ersüllung der in der Bnndesaete hierüber noch besonders übernommenen Psiichten hat die Bnn^ desversammlung Folgendes sestgesetzt:

Die Bnndesversammlung ist diejenige Behörde, bei welcher alle und jede Streitigkeiten der Bundesglieder nnter sich anznbringen sind. Es versteht sich jedoch von selbst, daß den Bnndesgliedern überlassen bleibe, auch ohne Zntritt der Bnndesversammlung die gütliche Ansgleichung ibrer Streitigkeiten auch nnter sich zu treffen, und sich einander die Ansträge zu gewähren, indem die Thätigkeit der Bnndesversammlung nur dann eintritt, wann sich die Bnndesglieder über einen streitigen Gegenstand aus keine Art nnter sich einigen können.

Wenn eine Streitigkeit mit gehöriger Darstellung der Ansprüche des Beschwerde stihrenden Theils wirklich angebracht worden ist, so wird die Bnndesversammlung vor Allem die Vermittlung nnter den streitenden Tyeilen

Münchhansen. lln Dos dn ThiI J. Bernstorff.

Krnfemark.

J. E. von Küster.

E. F. L. Marschall von Bieberstein. Ernst Gras von Hardenberg. Graf von Mandelsloh. Freiherr von Berstett. Freiherr von Tettenborn.

I.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/496&oldid=- (Version vom 31.7.2018)