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17. Bundesbeschlüße vom 22. April I841, 2. September 1846, November 1856 und 12. März 1857 betreffend den Schutz dramatischer und musikalischer Werke gegen unbefugte Ausführung und Darstellung, sowie den Schutz von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung. - Conf Abth. IX Nr. 1-4 incl.


18. Befreiung des deutschen Bundes von Gerichtssporteln in Bayern. Jm Namen Seiner Majestät des Königs.

Den Gerichten des Kreises wird hiermit eröffnet daß vermöge^ aller- höchster, dnrch höchstes Justiz -Ministerial-Reseript vom 22. v. Mouats Nr. 3913 auhero mitgeteilten Entschließung vom 14. v. Mts. in- solange nicht anders allerhöchst versügt wird - dem deutscheu Bnnde die Entrichtung von Gerichts^ Sportelu, deren Tragung ihm in den von bayerischen Gerichten verhandelten Rechtsstreitigkeiten anfzuerlegen sein würde, erlaffeu sind.

Aschaffenbnrg den 1. Febrnar 1856.

Königliches ^ppellationsgericht von Untersranken und Aschaffenbnrg. v. Papins, Präsident.

Kreis-Alntsdtan v. unterfrallken 185e. Nr. 18. S. 234.

^ ^schnitt.

^iiitul^rr^uu^ dr^i deul^eu ^unde^i und ^uudr^e^uu^rn.

.11. Bnndesbeschlnß ^iber die besonderen Verhältnisse der Festung Landan und deren Uebergabe an den Bnnd vom 14. Dezember 183D. XLlI. Sitzung. ^. 320.

1) Die Ansübung des Bnndesrechts der nnmittelbaren Anssicht über die Bnndesfestung Landan im Namen und im Anstrage des dent- schen Bnndes, wird, im Friedensstande desselben, Seiner Majestät dem Könige von Bayern nnter der Oberanssicht des Bnndes und nnter Annahme der in den nachsolgenden Anträgen enthaltenen Bestimmungen übergeben. Für die Zeit der nnmittelbaren Anssicht Seiner Majestät findet die Wirksamkeit der Militäreommission, als

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/513&oldid=- (Version vom 31.7.2018)