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Für jeden der vier jüngeren Eanoniker Für jeden der drei älteren Vilare Für jeden der drei jüngeren Vilare

1,400 st. 800 st. 600 st.

Diözesen Passant Eichstädt und Speyer.

Für den Bischof Für den Probst Für den Dechaut

Für jedeu der vier älteren Eanoniker Für jeden der vier jüngeren Eanoniker Für jeden per drei älteren Vikare ^ Für jeden der drei jüngeren Vikare

8,000 st. 2,500 st. 2,500 st. 1,600 st. 1,400 st.

800 st.

600 fl.

Alle diese Einkünste sollen in ihrem Betrage stets vollständig und ungeschmälert erhalteu werden, und die Güter und Fonds weder ver- änßert, noch in Geldbesoldungen verwandelt werden können. Zur Zeit der Erledigung eines erzbischösiichen oder bischösiichen Stnhles, der Dignitäten,^ Eanonieate, Präbenden oder Vikariate wird der Betrag der vorerwähuteu Eiuküufte zum Besteu der betreffeudeu Kirchen erhoben und erhalteu.

Sowohl den Erzbischöfen und Bischöfen als den Dignitarien, den älteren Eanonikern und den ältern Vikaren wird. eine ihrer Würde und ihrem Stande entsprechende Wohnung angewiesen werden.

Für die erzbischöfliche und bischöfliche Enrie, für das Eapitel und das Archiv werden Seine Majestät ein geeignetes Gebände bestimmen.

Zn dem Vollznge des Geschäfts der Anweisung dieser Einkünste, Fonds und Güter, welches innerhalb eines Vierteljahres nach Ratisieation gegenwärtiger Uebereinknnst, wenn es thunlich ist, oder wenigstens inner- halb eines halben Jahres beendigt sein soll. wird jeder der beiden eontra- hirenden Theile Eommissarien ernennen, und Seine Majestät werden von dem sörmlichen Akte der vorerwähnten Anweisung drei Eremplare in authentischer Form ansfertigen lassen, eines für das königliche Archiv, das andere für den apostolischen Nnnuns, das dritte endlich für die Archive der betreffenden Kirchen.

Andere Benesieien werden, wo solche vorhanden sind, erhalten werden.

Da für die Diözese Speyer wegen besonderer Verhältniffe gegen- wärtig keine Güter und ständigen Fonds angewiesen werden können, so werden Seine Majestät einstweilen und bis eine solche Anweisung möglich sein wird, dnrch Anssetzung von Jahresgehalten Fürsorge treffen, nämlich. Für den Bischof ....... 6,000 fl.

Für den Probst ....... 1,500 fl.

Für den Dechant ....... 1^500 fl.

Für jeden der acht Eanoniker ..... 1,000 fl.

Für jeden der sechs Vikare ..... 600 fl.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/530&oldid=- (Version vom 31.7.2018)