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^ Beziehung e^. anfdasoperat ^ vom 1. angnst

^ 1837. t^

5 Tablean .A. 8.

Gegenstand der Forderung.

Betrag der ^Orderung in

R.-B^. fl. kr.

^)

Die Gemeiudeu Altach und Oberudors gegen die Landgerichts -Almosenkasse in Lansen wegen Vermögenstheilung unbestimmt ^

6 Tableau Die Gemeiudeu Altach und Oberudors gegen A. 9. 10. 18. die Stadt-Eommuue Lauseu wegen Ver-

mögeustheilung uubestimmt

7 Tableau Dieselbe gegen die Eorporationen in Lansen A. 23. 24. wegen Vermögenstheilung " "

8 Tablean Dieselben gegen die städtischen Stiftungen in A. 11. 12. 13. Lanfert wegen Vermögenstheilung " " 14.15.16.17.

19.20.21.22. Seguestratious-Forderungen.

(Bayerische.)

9 Tableau Mehrere Stistungen des Administration^

X. 3. Bezirks Günzbnrg, Lindan, Mindelheim im Mediat-Gericht Weißenhorn, die Kirche Großkissendors und die Eberls che Waisen- ^ Stiftung gegen die Tyroler - Schwatzer Ereditskasse wegen sistirten Kapitalszinsen " " ^)

10 Tablean Das Eollegiatstist und mehrere städtische X. 19. a. Sustungen von Laasen gegen mehrere

österr. öuentliche Forstkassen wegen sisiir-

ten Kapualszinsen 3816 45^ 4)

l^arntn die Forderung al^ nicht mchr lachend anzusehen i^.. ^) ^idc Bemerkung ad ^, 7 n. 8.

^ Sammtliche diese ^.heuungsansprache der Gemeinden ^uach und oderndors sind dnrch desondere uedereinknnfte der österr. und dayer. Interessenten in .^anfe.. derehs dönig ausgeglichen

3) Nach Juhalt des gemeinschaftlichen ^otokons der srnheru k k. österr. und k. bayer. Bevonmächtigten do.n 2. ^edrnar 1837 sind die yi^r gedachten Minsen

als flüssig gemacht und somit als derichtigt ansehen: insofern dieses tedoch dei der einen oder andern nedend^merkten Stiftungen der ^.n nicht sein sonte, wird die vönige ^lnstragung der etwa noch begehenden diesfa^nigen Ansprüche Bayerns in ^e- mäßheit der in ienem Protokoll enthaltenen Schlnßdemerkung ansdrn.uich vorbehalten.

4) ^iese .8insenforderung is. nnter den Seaneftrations - Forderungen nediger Stiftungen bereits begriffen und dnrch die Conventions -^aragrapbe 12. 13. 14. 15.

erledigt, weshalb S als doppelt vorgetragen müffeu derrachtet werden.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/558&oldid=- (Version vom 31.7.2018)