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Art. 14. Seine Majestät der Könige von Bayern werden den1 Prinzen Otto die Mittel erleichtern, um für seinen Dienst, als König von Griechenland, ein auf dreitansend fünfynndert Mann zu bringendes Truppeueorps in Bauern anZnwerben, welches für den griechischen Staat bewaffnet, ansgerüstet und bezahlt, baldmöglichst dahin gesendet werden soll, um die bis jetzt in Griechenland verbliebeneu Truppen der Allianz abzulösen Letztere werden bis zum Eintreffen des erwähnten Eorps, gänzlich znr Versügung der Regierung Seiner Majestät des Königs oou Griecheulaud verbleibe^ uach der Ankunft jenes Eorps in Griechenland werden die ersterwähnten Trnppeu der Allianz sich Zuriickzieyeu und das Griechische Gebiet vollständig räumen.

Art. 15. Seine Majestät der König von Bayern werden dem Prm- zen Otto gleicher Gestalt die Mittel erleichtern, um die Mitwirkung einer sicheren Anzahl Vayerischer Ossiziere zu erlangen, welche in Griechenland eine nationale Heeresmacht organisiren werden.

Art. 16. Sobald als möglich nach Unterzeichne gegenwärtiger Uebereinkuust werden die drei Räche, welche Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Otto von Seiner Majestät dem König von Bayern beigege- den werden sollen, um die Griechische Regentschast zu bilden, sich nach Griechenland verfügen, die Ansübung der Machtbefngnifse besagter Regent- schast dort antreten, und alle zum Empfange des Herrschers erforderlichen Maaßregelu verbreiten, Höchstwelcher Seinerseits in möglichst knrzer Frist Sich nach Griechenland begeben wird.

Art. 17. Die drei Höfe werden vermittelst einer gemeinsamen Er- ktärung der Griechischen Nation die von Jhnen getroffene Wahl Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Otto von Bayern zum Könige von Griechenland knnd machen, und der Regentschast all und jede in ihrer Macht liegende Hilse angedeiyen lassen.

Art. 18. Gegenwärtige Uebereinknnst soll allseitig ratisieirt werden und die Auswechselnder Ratificationen binnen sechs Wochen, oder nw möglich srüher zu London stattstnden.

Dessen zu Urknnd haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieselbe nnterzeichnet und mit Beidrnckung ihrer Wappen besiegelt.

So geschehen zu London am 7. Mai des Gnadenjahres Eintausend achthnndert zwei und dreißig.

Unterzeichnet:

(L. S.) A. v. Eetto. ^L- S-) Talleyrand-

sab spe rati. (L. S.) Palmerston.

(L. S.) Lieven. (L. S.) Matnszewie.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/615&oldid=- (Version vom 31.7.2018)