Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/619

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3. Bnndestagsbeschluß vom 4. Oetober I832 über Anerkennung des Prinzen Otto von Bayern als König von Griechenland.^ (Auszug aus dem Protokoll der 37. Sitzung der Bnndes ^Versammlung am 4. Oetober 1832.) ^

Nuchdem die Höfe von Frankreich, großbritanien und Rnßland an den dentschen Bnnd die Einladung gerichtet haben, den znr Regierung des im Oriente gegründeten nenen christlichen Königreichs bernsenen Prinzen Otto, zweitgeborenen Semer Majestät des Königs von Bayern, als König von Griechenland anerkennen zu wollene so haben die sonveränen Fürsten und sreien Städte

in Erwägung, daß die ottomanische Pforte sich ihrer Rechte aus Griechenland sörmlich und seierlicy begeben und eingewilligt die Un- ^ abhängigkeit dieses Landes anZnerkennene in Erwägung, daß Seine ^ Majestät der König von Bayern, nach der gleichfalls an den Bnnd gelangten Anzeige, die Königskrone für diesen minderjährigen Prinzen angenommen haben beschlossen und beschließen hiermit:

"daß Se. Königliche Hoheit^ der Prinz Otto von Bayern von Seiten ^des dentschen Bnndes als.^.önig von Griechenland anerkannt werde."

Der gegenwärtige Beschlnß wird den beim dentschen Bnnde aeere- ditirten Gesandten der drei Höfe in Elwiederung auf die Note vom 11. September l. Jrs. dnrch das Präsidinm des Bnndestages und Seiner Majestät dem Könige von Bayern dnrch dessen Bnndestagsgesandtschaft znr Kenntniß gebracht^ und dabei die frohe Hoffnung abgedrückt, daß es nnter dem Schntze der göttlichen Vorsehung den Bemühungen Seiner Majestät des Königs von Griechenland gelingen möge, Ordnung, Rnhe und Wohlfahrt in Griechenland aus seste und danerhafte Weise zu begrün- den und dadurch den von den drei Hösen bei Errichtung dieses christlichen Königthnms vorgesetzten wohlwollenden Absichten zu entsprechen.

..^...l^lls n.^n^ii 8.1l^n. ^.cnl. .^v. l^. 482.

^. Rausteation des Auianz-Vertrages mit ^Griechenland. Wir Lnd.oig^

von Gottes Gnaden König von Bayern .^e. .e.

Nachdem am ersten vorigen Monats und Jahres zwischen Uns und Unseres vielgeliebten Herrn Sohnes, des Königs von Griechenland Male- stät, ein Freundschasts- und Allianz-Vertrag abgeschlossen worden ist, dessen Jnhalt in Nachstehendem wörtlich folget:

1^^l^

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/619&oldid=- (Version vom 31.7.2018)