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^1tt^ A.
^achtoei^ang
.derjenigen Handelsartikel, welche bei ihrem Durchgange dnrch das niederländische Gebiet von Krimpen oder Gorenm bis iu's offeue Meer an festbestimmter Abgabe mehr oder weniger als den, dnrch den Art. 4
des Rheiuschiffsahrts-Vertrages sestgestellteu Abgabeusatz von 131^ Eeuts für 50 Psuud uiederländischeu Gewichtes stromauswärts, 9 " " " " " " " " stromabwärts, zu zahleu habeu.
1. Thee
Boe und groben Eongo alle andere Tyeesorten
^ ^ . rassinirtes Kochsalz
1. Handelsartikel, die einem höheren Satze an sestbestimmter Abgabe unterliegen
Betrag des Abgabensatzes für einen Zentner von 50 Psuud uiederläu- disch Bruuo-Gewichtes, sowohl für die Fahrt auswärts, als für die Fahrt abwärts.
1 Guldeu 48 Eeuteu
2 " 80 "
" 90 "
7 " 20 "
^. Haudelsartikel, die eiuem uiedrigereu Satze an sestbestimmter Abgabe uuterliegen.
1. Uuausgelaugte Asche .
^. Gußeiseu in Gänsen und Muffeln,
und Roheisen . .
3.. Galmeterz ....
4. Getreide aller Art
5. Getrocknete Hülsensrüchte .
6.^ Lohrinde ....
7. Mehl und Grüze aller Art .
8. Pech .... ..9. Sämereien aller Art .
18.. Behanene Brnchsteine zu Fußbödeu
Mühleusteine, Schleissteine . 11. Theer ....
Betrag des Abgabensatzes für einen Zentner oder 50 Psnud uiederläudisch Bruuogewichtes.
fnrdie^abrt aufwärts . fnr die g^abrt abwärts.
31^ Eeuteu
21^ Eeuteu
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/675&oldid=- (Version vom 31.7.2018)