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VII. Abschnitt.
Jurisdictions-Verträge in Bezug auf Auslieferung von Verbrechern.




1. Convention zwischen den Kronen Bayern und Frankreich, über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern, vom 23. März 1846.
Ludwig
von Gottes Gnaden König von Bayern
etc. etc.


Zwischen Uns und Seiner Majestät dem Könige der Franzosen ist am 23. März heurigen Jahres eine Convention wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern abgeschlossen worden, welche lautet, wie folgt:

Convention.

Nachdem Seine Majestät der König von Bayern und Seine Majestät der König der Franzosen übereingekommen sind, eine Convention wegen gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher abschließen, haben Allerhöchstdieselben zu diesem Behufe mit Vollmachten versehen, und zwar:

Seine Majestät der König von Bayern Allerhöchst Ihren geheimen Rath und Staatsrath im außerordentlichen Dienste, Kämmerer, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Franzosen, Friedrich Grafen von Luxburg, Großkreuz des Verdienst-Ordens der bayerischen Krone, des königlich griechischen Erlöser-Ordens, des königlich sächsischen Civil-Verdienst-Ordens, des großherzoglich badischen Zähringer-Löwen-Ordens, Ritter des königlich preußischen rothen Adler-Ordens erster Klasse und des königlich württembergischen Friedrichs-Ordens und Großkreuz des herzoglich Sachsen-Weimarschen Ordens vom weißen Falken: und

Seine Majestät der König der Franzosen, Allerhöchst Ihren Minister und Staats-Sekretär für das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Franz Peter Wilhelm Guizot, Großkreuz des königlichen Ordens der Ehren-Legion, Ritter des goldenen Vließes von Spanien, Großkreuz des königlichen Ordens des Erlösers von Griechenland, des Leopold-Ordens von Belgien, des kaiserlichen Ordens des Kreuzes von Brasilien, und des großherzoglich toskanischen St. Josephs-Ordens.

Welche nach vorheriger Mittheilung ihrer gegenseitigen Vollmachten über folgende Artikel übereingekommen sind:

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/71&oldid=- (Version vom 31.7.2018)