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Beilage 1.

Begleitschein nber ausländische Waaren, von welchen der Eingangszoll nicht

erhoben ist.

Der Schisser N. N., wohuhast zu N. N., meldete heute dem nnter- zeichneten Amte die in der angestempelten Deelaration Nr. . . vom . . ten . . . . 18 . . . verzeichnete Ladung ausläudischer Waareu in dem von ihm gesührten Schiffe, genannt N. N., mit dem Begehren an, die- selbe aus das Hanptamt N. N., nnter Begleitschein-Eontrolle und . R.1nwderschlnß seines dazn d.^christs.n.ißig eingerichteten ^ahrZengs

^11^ ^ersOnat-Begteitung.

znr ordnungsmäßigen weiteren Behandlung abznsertigen.

.r^^... ^,^...... ^^..^^ ^ das Schiff nnter Ranwderschlnß genommen

Dtesem Begehren entsprechend fft, --------^ ----^ ^

worden.

Der N. N. übernimmt aus diesem, von ihm verlangten Begleitscheine die Verpsiichtung, die in der angestempelten Deklaration verzeichneten Waaren in der angegebenen Gattung und Menge mit gegenwärtigem Begleitscheine bis zum .. ten ..... 18 .. . bei dem Hauptamte N. N. nnverändert, nnter Beobachtung der für den Waarentransport

^ - ^- - ^

tionellen Nebenslüssen bestehenden Vorschristen znr Revision zu stellen öder stellen zu lassen, ingleichen für den Betrag des Eingangszolls von den ^gedachten Waaren den in dem ^. 13 der Vereinbarung wegen Behandlung des Gütertransports und der Waarenabsertigungen aus dem Rhein und deffen Nebensiüssen enthaltenen Bestimmungen gemäß, zu hasten.

Diese Verpslichtungen erlöschen nur dann, wenn durch das Hauptamt N. N. bescheiuigt ist, daß jenen Obliegenheiten völlig genügt sei.

Aeeeptations-Formel des Begleitschein-Ertrahenten.

Jch übernehme diesen Begleitschein und mit demselben vorstehend angegebene Bedingungen. ^ ^

Emmerich den

N. N.

Emmerich den

Königlich preußisches Hanptzollamt.

Amtliche Vermerke über Diensthandlungen, welche in besonderen Fällen aus der Fahrt nach dem Bestimmungsorte der Schiffsladung vorgenommen werden, unter

Angabe der wichtigern Momente dieser Fälle, nämlich: ^ 1. in Fällen nothwendiger Leichterungen von Schiffen, welche unter Raumverschlnß abgelassen worden sind

a) über die amtliche Lösung und Abuahme des Verschluss n

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 288. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/732&oldid=- (Version vom 31.7.2018)