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Nachdem nun vorstehende Convention von Uns, am 15. April, und von Seiner Majestät dem Könige der Franzosen, am 18. April heurigen Jahres, ratificirt, und die beiderseitigen Ratifications-Urkunden am 16. des verflossenen Monats Mai zu Paris ausgewechselt worden sind, so lassen Wir dieselbe hiermit zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung veröffentlichen.

München, den 5. Juni 1846.

Ludwig.

Reg-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1846. Nr. 17. S. 329-344.

2. Bekanntmachung. Die am 23. März 1846 mit Frankreich abgeschlossene Convention, über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern betreffend.

Staatsministerium des königlichen Hauses und des Aeußern.

Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Bekanntmachung vom 5. Juni heurigen Jahres (Regierungsblatt Nr. 17. S. 329-344) wird hiermit weiters zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die am 23. März heurigen Jahres mit Frankreich abgeschlossene Convention über gegenseitige Auslieserung von Verbrechern im verflossenen Monate auch in Frankreich durch das Bulletin des lois Nr. 1298 veröffentlicht worden, und daher nunmehr in Gemäßheit des Artikels 10 in Wirksamkeit getreten ist.

München, den 24. Juli 1846.

Auf Seiner Majestät des Königs Allerhöchsten Befehl.
v. Abel.

Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. Jahr 1846, Nr. 26. S. 579-580.

3. Bekanntmachung der am 5. Februar zwischen Bayern und Belgien abgeschlossenen Convention über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern.

Ludwig

von Gottes Gnaden König von Bayern etc etc.

Zwischen Uns und Seiner Majestät dem Könige der Belgier ist am 5. Februar heurigen Jahres eine Convention wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern abgeschlossen worden, welche lautet, wie folgt:

Auslieferungs-Vertrag.

Seine Majestät der König von Bayern und Seine Majestät der König der Belgier, von dem Wunsche beseelt, eine Convention wegen gegenseitiger

Auslieferung von in Anklagestand Versetzten und Verbrechern

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/74&oldid=- (Version vom 17.5.2023)