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^erte abtheilung. ^es^ndere ^estirnrnnn^en.

Art. 18. I. Wahrschan.

Znr Sicherheit der Schifffahrt werden an solgenden Stellen Wahr^ schan-Stationen errichtet:

1) am Bingerlochee

2) an der Wirbelay und zwar auf der Ecke derfelben,

3) am Kammereck,

4) am Ochsenthurm,

5) an der Bank bei St. Goar,

6) bei einem Wasserstande des Andernacher Pegels nnter 10 Fnß (3,14 Meter) am Engersthen Grnnde,

7) bei einem Wafferftande^des Bonner Pegels nnter 11 Fnß (3,45 Meter) in der Rheindorser Kehle.

Für diese Wahrschanen wird von allen. an den vorbezeichneten Pnnk- ten vorbeifahrenden Schiffen und Flößen znr Deckung der Kosten ein mäßiges Entgelt erhoben. Jn.^ Betreff dieses Entgeltes und des Wahr- schaudienstes werden besondere Bestimmungen erlassen werden. Jeder Schiffs- und Floßsührer hat die ihm durch die letzteren Verbindlichkeiten pünktlich zu erfüllen.

Art. 19. II. Befondere Bestimmungen. l. .^nr die 5trotnstrelue von .^t. ^oar tn^ fingen.

1. Auf der Stromstrecke zwischen St. Goar und Bingen darf niemals ein Schiff an den Radkasten eines Dampsschleppschiffes genommen werden.

2. Jn der Bergfahrt auf der gedachten Strecke müssen die einem Schlepp- schiffe angehängten Fahrzenge in Einer Linie hintereinander gehalten werden.

3. Einem zu Berg sahrenden Schleppschiffe dürsen aus der zu 1 bezeich- ueten Strecke höchsteus drei Schiffe angehängt werden, jedoch nur dann, wenn die Ladungssähigkeit aller drei znsammen 250 Last (10,000 Zentner) oder weniger beträgt. Belänft sich die Ladungsfähigkeit höher, so dürfen nur zwei Schiffe ins Schlepptau genommen werden.

4. Einem zu Thal fahrenden Schleppschiffe dürfen auf der zu 1 bezeich- ueten Strecke höchstens vier Schiffe angehängt werden.

Art. 20. 2. ^nr die uheindnra^iche. Rheindurchstiche dürfeu erst dann befahren werden, wenn die Schiff- fahrt dnrch diefelben von der znständigen Behörde miuelft öffentlicher

Bekanntmachung für eröffnet erklärt sein wird.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/769&oldid=- (Version vom 31.7.2018)