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^3. Staatsministerial-Bekanntmachung, das Aichverfahren auf dem Rheine betreffend.

Nachdem bei den jüugfteu Verhaudlungen der Rheiuschiffsahrts-Eom- missiou eine Verstäudigung sämmtlicher Rheiuuserstaateu über ein allge- meines Formular für alle fernerhin zu ertheileudeu Aichscheine erfolgt ist, so wird die k. Regierung unter Hiuweisung auf das Protokoll Nr. 1X der Sitzung vom 30. Septbr. v. Jrs. augewieseu, die geeigneten Ver- sügungen zum Vollzuge dieser Vereiubarung zu erlaffeu.

Müucheu den 12. Jauuar 1851. Staatsmiuisterium des Haudels und der öfseutlicheu Arbeiten. An die k. Regierung der Psalz, K. d. J., also ergaugen. Nr. 9054.

Abdruck.

IX. Protokoll

der Central-Commission für die Rheiuschiffsahrt von 185D ,,das Aichverfähren^ betretend.

Auf Wiedervorlage der Protokolle XIX von 1848 und X1V von 1849 und uachdem der Bevollmächtigte von Baden mittelft Eireularnote vom 16. Dezbr. v. Jrs. angezeigt haue, daß znr Erzielung einer Ueber- eiustimmung die großherzogl. Regierung nnnmehr ebensaus dem preußischen Aichversahreu beigetreten sei, eonstatirt die Eommission, daß über die Be- solgung des preußische Aichversahreus uuumehr die Zustimmung sämmt- licher Rheinnserstaaten vorliege.

Sosort schritt die Eommission zu der im ^. 2 des vorjährigen Pro- tokolls vorbehaltenen Feststellung eines allgemeinen Formnlares des Aich- scheines und vereinigte sich über das beiliegende Formular, wobei die von einzelnen Bevollmächtigten vorgetragenen Dessderien Berücksichugung gesnnden haben.

Bei diesem Anlaße macht der Bevollmächtigte von Prenßen anfmerk- sam, daß der für die Aichrevision bestimmte Vordrnck nur dann Anwendung zu sinden haben werde , wenn ohne erhebliche Aenderung im Ban das Schiff nur in Folge Alters n. s. w. eine tiesere Einsenkung im leeren Znstande angenommen hat, wogegen bei Aichrevisionen, welche in Folge bedentender Reparaturen oder sonstiger Veränderungen im Ban des Schisses vorgenommen werden, in der Regel ein neuer Aichscheiu auszusertigen sein werde, was jedoch dem Aichamte überlasseu bleibeu köuue.

Die übrigen Eommiffarieu treteu diesem Vorschlage bei.

Maiuz den 30. September 1850.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 328. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/772&oldid=- (Version vom 31.7.2018)